Der Kanton Bern unterstützt die drei Berner Landeskirchen mit einem Beitrag für ihr breites Angebot an Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse. So sieht es das totalrevidierte Landeskirchengesetz vor. Basis für die Berechnung des Beitrags sind die Berichte der Landeskirchen, die erstmals einen umfassenden Überblick über ihre vielfältigen Leistungen vermitteln. Für die Beitragsperiode 2026–2031 sollen die Kirchen jährlich insgesamt 29,36 Millionen Franken erhalten.
Die SAK unterstützt die drei Berichte sowie den Kreditantrag des Regierungsrats. Sie würdigt die Leistungen der Kirchen und anerkennt deren grossen Aufwand im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Das Angebot umfasst etwa Kinder- und Jugendarbeit, die Begleitung von Armutsbetroffenen und Betagten sowie seelsorgerliche Leistungen. Dennoch beantragt die SAK einige Änderungen. In den Berichten der Landeskirchen fehlt ihr eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema Missbrauch in der Kirche. Sie fordert den Regierungsrat daher auf, dafür zu sorgen, dass dies zukünftig in die Berichterstattungen aufgenommen wird. Weiter ist die SAK der Ansicht, dass der Reporting-Prozess aktuell für alle Beteiligten zu aufwendig ist. Sie fordert daher, diesen zu vereinfachen. Eine SAK-Minderheit beantragt ausserdem, beim Kantonsbeitrag auf einen Teuerungsausgleich zu verzichten.
Elektronische Unterzeichnung von Initiativen und Referenden
Die SAK hat zwei Berichte zu Digitalisierungsmöglichkeiten im Bereich der politischen Rechte beraten. Beide Berichte gehen auf Vorstösse des Grossen Rates zurück.
Einerseits geht es um E-Collecting. Damit ist die elektronische Unterzeichnung von Volksbegehren wie Initiativen und Referenden gemeint. Heute können Unterschriften ausschliesslich handschriftlich und auf Papierbögen gesammelt werden. Für eine praktische Umsetzung von E-Collecting müssen viele technische, rechtliche und organisatorische Fragen geklärt werden. Der Regierungsrat schlägt daher vor, einen Pilotversuch durchzuführen. Dadurch sollen insbesondere Erkenntnisse zu staatspolitischen Auswirkungen gewonnen werden, etwa ob sich die Anzahl Volksbegehren erhöht. Die SAK bekräftigt das Vorhaben des Regierungsrates grundsätzlich, wobei eine Kommissionsmehrheit der Ansicht ist, dass E-Collecting nicht zulasten von E-Voting weiterverfolgt werden soll. Die digitale Stimmabgabe bei Abstimmungen und Wahlen müsse prioritär angegangen werden, sollten die Mittel für beide Digitalisierungsprojekte zu knapp sein.
Kein vollständiger Verzicht auf Informationsmaterial
Weiter könnte im Kanton Bern die Möglichkeit geschaffen werden, freiwillig auf die Zustellung von Wahl- und Abstimmungsinformationsmaterial in Papierform zu verzichten. Stimmberechtigte sollen zum Beispiel bei kantonalen und kommunalen Abstimmungen selbst entscheiden können, ob sie nur noch den Stimmrechtsausweis und den Stimmzettel per Post erhalten wollen oder wie bis anhin auch die Abstimmungserläuterungen. Für die SAK stellen sich bei einer Verzichtsmöglichkeit unter anderem staatspolitische Fragen, etwa zu den Auswirkungen auf die Stimmbeteiligung und auf die Information der Stimmberechtigten. Sollte zukünftig eine Verzichtsmöglichkeit eingeführt werden, ist es nach Ansicht der SAK zwingend notwendig, dass den Stimmberechtigten ein QR-Code zugestellt wird, der zum Informationsmaterial führt.
Digitalisierungsvorhaben gemeinsam angehen
Insgesamt hält es die SAK für unabdingbar, dass die Digitalisierungsvorhaben über die Staatsebenen hinweg gemeinsam angegangen werden. Sie fordert den Regierungsrat daher zur Zusammenarbeit mit der Digitalen Verwaltung Schweiz auf. Die Kommission erachtet zudem ein tagesaktuelles, kantonales Stimmregister als Grundvoraussetzung für die Digitalisierung im Bereich der politischen Rechte. Heute werden die Stimmregister dezentral bei den Gemeinden geführt.
Der Grosse Rat wird die Geschäfte in der kommenden Herbstsession beraten.