Referendum gegen die Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat festgestellt, dass das Referendum gegen die Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe zustande gekommen ist. Bei der Staatskanzlei wurden fristgerecht 17’730 gültige Unterschriften eingereicht. Die Volksabstimmung findet am 7. März 2021 statt.
Vernehmlassung des Bundes zum zweiten Kostendämpfungspaket im Gesundheitswesen
Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort die allgemeine Stossrichtung des Kostendämpfungsprogramms im Gesundheitswesen. Er kann die im Massnahmenpaket 2 vorgeschlagenen Massnahmen mehrheitlich unterstützen. Als zentraler Akteur in der Sicherstellung und Mitfinanzierung der Gesundheitsversorgung hat der Kanton Bern grosses Interesse an der Optimierung der Steuerungs- und Finanzierungssysteme im Gesundheitswesen und letztlich an der Begrenzung des Prämienanstiegs. Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen wird mit grosser Besorgnis betrachtet.
In dieser Form nicht unterstützt werden die Massnahmen «Zielvorgabe» und «Erstberatungsstelle». Neben der Frage der notwendigen fachlichen Kompetenz wird die kostendämpfende Wirkung in Frage gestellt, insbesondere durch den immensen administrativen Aufwand, welcher durch die Einführung einer Zielvorgabe generiert wird. Die Zuständigkeiten der Kantone sind hier zwingend zu respektieren. Zudem sind in der Vorlage die nötigen Voraussetzungen für den Vollzug durch die Kantone zu schaffen.
Beitrittsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen geht an den Grossen Rat
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das Beitrittsgesetz (IVöBG) zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die total revidierte IVöB modernisiert das öffentliche Beschaffungsrecht der Kantone und harmonisiert es mit dem des Bundes. Die Revision führt zu keiner grundlegenden Änderung des öffentlichen Beschaffungswesens. Aber sie verfolgt neben der Rechtsvereinheitlichung auch politische Ziele, nämlich die stärkere Berücksichtigung der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen sowie die Stärkung des Qualitätswettbewerbs gegenüber dem Preiswettbewerb. Das Beschaffungsverfahren und die Schwellenwerte bleiben grundsätzlich unverändert, aber viele Einzelheiten des Verfahrens werden angepasst.
Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Frühlingssession 2021 beraten. Nähere Informationen zum neuen öffentlichen Beschaffungsrecht finden sich im Internet: www.be.ch/beschaffung > Rechtliche Grundlagen > Neues Beschaffungsrecht.
Revision der Personalverordnung
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Personalverordnung teilrevidiert. Den wesentlichen Punkt der Revision bildet die Ausdehnung der Wochenendzulage auf den Samstagvormittag. Ausserdem wurde die Anrechnungsweise der Dienstjahre für den Anspruch auf eine Treueprämie in der kantonalen Verwaltung geändert. Nach längeren Unterbrüchen der Anstellung beim Kanton Bern (über 10 Jahre) soll keine Anrechnung der Dienstzeit mehr stattfinden. Zudem wurden auch einige Punkte angepasst, welche die Digitalisierung der Kantonsverwaltung vorantreiben. So sollen die Ergebnisse des Mitarbeitergesprächs in Zukunft auch in digitaler Form festgehalten werden können. Stellen sind neu nur noch im elektronischen Stellenmarkt des Kantons auszuschreiben. Die Änderungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft.
Verordnung über die Entschädigung bei J+S Kursen
Die Verordnung über die Entschädigung bei J+S Kursen wird angepasst. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat der Änderung der Verordnung über die Entschädigung der Funktionärinnen und Funktionäre von Jugend + Sport und die Kostenbeteiligung der Kursteilnehmenden zugestimmt. Die Höhe der jeweiligen Entschädigungen wird damit im Kanton Bern gemäss den gesamtschweizerisch harmonisierten Entschädigungen angepasst. Zudem werden bei der Vergütung der Reisekosten gewisse Präzisierungen vorgenommen. Im Jahr 2019 waren im Kanton Bern insgesamt 326 J+S Expertinnen und Experten während 989 Tagen im Einsatz. Die Änderungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft.
Investitionsbeitrag für die Erstellung der Neuen Festhalle Bern
Der Regierungsrat des Kantons Bern beantragt dem Grossen Rat einen Kredit von 15 Millionen Franken für die Realisierung der Neuen Festhalle auf dem BERNEXPO-Areal in Bern. Das Neubauprojekt ist als flexible, multifunktionelle Halle für Veranstaltungen, Ausstellungen, Kongresse und Events konzipiert. Die Eröffnung ist für Frühling 2024 vorgesehen. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Messe- und Kongressplatzes Bern, der Qualität des Standortes und dem Entwicklungspotenzial ist der Regierungsrat trotz aktuell bestehender Unsicherheiten bereit, die Realisierung der Neuen Festhalle zu unterstützen. Der Grosse Rat wird in der Frühlingssession 2021 darüber beraten.
Kredit für Sanierung der Turnierstrasse in Köniz
Die Turnierstrasse, welche die Gemeinde Köniz mit dem Autobahnanschluss Bümpliz und dem Westen der Stadt Bern verbindet, soll saniert werden. Der Regierungsrat hat dafür 2,78 Millionen Franken aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse 2018–2021 gesprochen. Neben der Strassensanierung sind auch Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr geplant. In Richtung Köniz soll ein neuer Fussweg erstellt werden, auf dem auch Radfahren gestattet ist. In der Gegenrichtung, Richtung Autobahnanschluss Bümpliz, soll ein Radstreifen erstellt werden.