Die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungsrecht (IVöB 2019) modernisiert das öffentliche Beschaffungsrecht der Kantone und harmonisiert es mit dem des Bundes. Die Finanzkommission des Grossen Rates (FiKo) hat sich im Januar 2021 im Grundsatz für einen Beitritt des Kantons Bern mittels kantonalem Beitrittsgesetz (IVöBG) ausgesprochen. Die FiKo will jedoch das zweistufige System bei Beschwerden gegen Submissionsentscheide beibehalten. Danach sollen Vergabeentscheide weiterhin zuerst bei den Direktionen oder bei den Regierungsstatthalterämtern und erst in zweiter Instanz beim Verwaltungsgericht angefochten werden können. Die IVöB 2019 sieht hingegen dafür neu ausdrücklich das Verwaltungsgericht als einzige kantonale Instanz vor.
Der Regierungsrat lehnt den Vorbehalt der FiKo ab
Der Regierungsrat begrüsst es, dass die Totalrevision und Vereinheitlichung des öffentlichen Beschaffungsrechts parteiübergreifend auf Zustimmung trifft. Mit dem neuen Recht können die Beschaffungsstellen unter anderem moderne digitale Beschaffungsmethoden einsetzen und Aspekten der Qualität sowie der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit verstärkt Rechnung tragen.
Abzulehnen ist aus der Sicht des Regierungsrates aber der von der Kommission beantragte Vorbehalt. Ein Gutachten von Prof. Hans Rudolf Trüeb zeigt auf, dass dieser Vorbehalt rechtlich nicht möglich ist. Es würde damit der Beitritt des Kantons Bern zur revidierten IVöB gefährdet. Bringen künftig auch weitere Kantone eigene Vorbehalte an, würde damit die geplante nationale Rechtsvereinheitlichung scheitern. Dies würde vor allem der Wirtschaft schaden, die auf einheitliche und einfache Regeln angewiesen ist.
Das einstufige Beschwerdeverfahren bietet Vorteile
Zudem hat das einstufige Beschwerdeverfahren aus der Sicht des Regierungsrates auch wesentliche Vorteile. Streitigkeiten über grosse Beschaffungsvorhaben können so rascher beigelegt werden, was lange Beschwerdeverfahren und damit Projektverzögerungen zum Nachteil der Steuerzahlenden und der Öffentlichkeit vermeidet. Aus rechtsstaatlicher Sicht wird zudem neu immer ein Gericht statt eine Verwaltungsbehörde den oft ausschlaggebenden Vorentscheid über die Gewährung der aufschiebenden Wirkung fällen.
Der Regierungsrat empfiehlt auch den Antrag der Kommission zur Ablehnung, dass der Kanton statistische Daten über Beschaffungen erheben und veröffentlichen soll. Er unterstützt zwar das Anliegen, Beschaffungen transparenter zu gestalten, die Umsetzung wäre aus seiner Sicht aber noch etwas verfrüht. Da die geplante Enterprise-Resource-Planning-Software (ERP) noch nicht im Betrieb ist, müssten die Daten aufwändig von Hand erhoben werden, was zusätzlichen Personalbedarf auslösen würde.
Das IVöBG wird vom Grossen Rat voraussichtlich in der anstehenden Frühlingssession beraten.