Die Corona-Situation hat gezeigt, dass die Handlungsfähigkeit des Grossen Rates in Krisensituationen verbessert werden sollte. Das Büro des Grossen Rates schlägt deshalb eine Teilrevision der Grossratsgesetzgebung vor, mit welcher es künftig in Krisensituationen möglich wäre, dass der Grosse Rat unter Einhaltung restriktiver Vorgaben nötigenfalls Beschlüsse auch unter Mitwirkung von Ratsmitgliedern fällen könnte, die von extern abstimmen. Für die Ratsorgane würde festgelegt, unter welchen Bedingungen virtuelle Sitzungen und Zirkularverfahren möglich sein sollten.