Das Budget 2024 und der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2025-2027 weisen in allen vier Planjahren einen Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung auf. Der Finanzierungssaldo im Budget 2024 ist hingegen negativ. Das bedeutet, dass der Kanton Bern seine Investitionen im 2024 nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Die Finanzierungsüberschüsse aus den Vorjahren reichen jedoch aus, um den negativen Finanzierungssaldo auszugleichen. Für die Planjahre 2025-2027 wird mit positiven Finanzierungssaldi gerechnet, so dass die Vorgaben zur Schuldenbremse letztlich eingehalten werden können.
Keine Budgetierung der Gewinnausschüttung der Nationalbank
Die Finanzkommission (FiKo) begrüsst, dass im Jahr 2024 keine Gewinnausschüttung der Nationalbank (SNB) budgetiert wurde. Aufgrund der aktuellen Zahlen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die SNB den für eine Ausschüttung notwendigen Bilanzgewinn erzielen wird. Der Regierungsrat hat für das Budget 2024 eine Eventualplanung mit einer möglichen SNB-Gewinnausschüttung vorgenommen. Diese ist an zwei Bedingungen geknüpft: Einerseits muss der Grosse Rat der Eventualplanung in der Wintersession 2023 zustimmen, andererseits muss die SNB im Januar 2024 mindestens eine doppelte Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2023 kommunizieren. Die FiKo hält die Wahrscheinlichkeit, dass eine doppelte Gewinnausschüttung der SNB eintritt, für sehr gering.
Steuersenkungen für juristische Personen bereits ab 2024
Die Kommissionsmehrheit unterstützt die Entscheide des Regierungsrates, die Steueranlage für juristische Personen um 2,0 Steueranlagezehntel zu senken und bedauert den Verzicht auf die Senkung der Steueranlage bei den natürlichen Personen. Die Reduktion der Steueranlage für die natürlichen Personen im geplanten Umfang von 0,5 Steueranlagezehnteln ist als mögliche Massnahme in der Eventualplanung berücksichtigt. Falls diese nicht umgesetzt werden kann, wird die Senkung um ein Jahr auf 2025 verschoben. Eine Kommissionsminderheit möchte die Steuersenkungen ganz aussetzen und die Mittel unter anderem für die Erhöhung der Prämienverbilligungen verwenden.
Über drei Prozent der Lohnsumme für Gehaltsmassnahmen
Die FiKo unterstützt die vom Regierungsrat für 2024 vorgesehenen Gehaltsmassnahmen für das Kantonspersonal und die Lehrkräfte. Für das Kantonspersonal sind Gehaltsmassnahmen von 3,3 Prozent vorgesehen, für die Lehrkräfte von 3,5 Prozent. Davon entfallen 2 Prozent auf den Teuerungsausgleich und 1,3 bzw. 1,5 Prozent auf den individuellen Gehaltsaufstieg einschliesslich der Rotationsgewinne. Weil in den nächsten Jahren mit einer anhaltenden Teuerung gerechnet wird, sind zudem in allen AFP-Jahren 0,5 Prozent als Teuerungsausgleich eingeplant.
FiKo prüft Stellenplan genau
Wie im letzten Jahr befasst sich die FiKo mit der Stellenbewirtschaftung und der Schaffung neuer Stellen. Eine Mehrheit der Kommission empfiehlt, auf die Schaffung von fünf von insgesamt 73 neu zu schaffenden Stellen in den Bereichen Umwelt und Energie sowie im Justizvollzug zu verzichten.