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19. August 2024
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Regierungsrat und Grosser Rat empfehlen ein Ja zum Moutier-Konkordat

Am 22. September 2024 werden die Stimmberechtigten des Kantons Bern über das Moutier-Konkordat abstimmen. Es regelt die wichtigsten Punkte rund um den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura. Der Regierungsrat und die Mehrheit des Grossen Rates empfehlen, dieses Abkommen anzunehmen. Es beendet die Jurafrage.

Am 28. März 2021 äusserte sich eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Moutiers an der Urne für einen Übertritt ihrer Gemeinde in den Kanton Jura. In der Folge arbeiteten die Kantone Bern und Jura ein interkantonales Abkommen aus, um den Kantonswechsel von Moutier zu regeln. Dieses Abkommen bietet positive und ausgewogene Lösungen im Interesse der Bevölkerung beider Kantone. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Moutier stellt es sicher, dass öffentliche Dienstleistungen und politischen Rechte nahtlos weitergeführt werden. Ausserdem bestätigt das Abkommen das Ende der Jurafrage. Beide Kantone verpflichten sich, ihre gemeinsame Grenze im Sinne des Bundesfriedens zu respektieren. Das Konkordat setzt damit allen territorialen Streitigkeiten zwischen den beiden Kantonen ein Ende.

Konkordat regelt auch finanzielle Fragen

Das Konkordat legt auch die Grundsätze der Vermögensausscheidung fest. Mit dem Kantonswechsel von Moutier hat der Kanton Jura Anspruch auf einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Kantons Bern, der dem Anteil der Bevölkerung Moutiers an der Gesamtbevölkerung des Kantons Bern entspricht. Die Erfüllung dieses Anspruchs erfolgt durch die Übertragung von Liegenschaften (Gebäude, Wälder, Grundstücke usw.), die dem Kanton Bern gehören und sich auf dem Gebiet der Gemeinde Moutier befinden, sowie von einem proportionalen Anteil an Berner Beteiligungen an bestimmten Unternehmen.

Da der Wert der übertragenen Liegenschaften und Beteiligungen sehr wahrscheinlich über der Anspruchssumme liegt, ist vorgesehen, dass der Kanton Jura die Differenz durch eine Geldüberweisung kompensiert (ungefähr 4,4 Millionen Franken, gemäss einer vorläufigen Schätzung Ende 2023). Das Referenzdatum für den Wert dieser Vermögenswerte ist auf den 31. Dezember des Jahres vor dem Kantonswechsel festgelegt; die genaue Summe wird also erst nach dem Kantonswechsel bekannt sein. Und schliesslich legt das Konkordat fest, wie die Leistungen des Bundes aus dem Nationalen Finanzausgleich während einer Übergangsperiode zwischen den beiden Kantonen aufgeteilt werden.

Eine positive und ausgewogene Lösung

Das Konkordat sieht positive und ausgewogene Lösungen vor und ermöglicht sowohl den Bürgerinnen und Bürger Moutiers wie auch denjenigen beider Kantone einen Kantonswechsel unter den besten Bedingungen. Mit der Annahme des Konkordats unterstützt der Kanton Bern auch die neue Dynamik im Berner Jura, dem sich mit den Projekten Avenir Berne romande und Grand Chasseral neue Perspektiven eröffnen.

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat das Konkordat für den Kantonswechsel von Moutier mit 112 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 26 Enthaltungen angenommen. Die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage waren insbesondere der Meinung, dass der Kanton Bern nicht dazu verpflichtet sei, dem Kanton Jura einen Teil seines Vermögens und des Nationalen Finanzausgleichs abzutreten, oder der Wechsel von Moutier ein Verlust für den Kanton Bern sei.

Trotz der vereinzelten in den Parlamentsdebatten geäusserten Bedenken empfehlen der Regierungsrat und die Mehrheit des Grossen Rates den Stimmberechtigten des Kantons Bern, am 22. September das Konkordat anzunehmen.

Am gleichen Tag werden auch die Stimmberechtigten des Kanton Juras von ihrer Regierung aufgefordert, das Konkordat anzunehmen. Nach der Annahme des Konkordats durch das Volk in beiden Kantonen muss die Vereinigte Bundesversammlung 2025 die Gebietsänderung der beiden Kantone genehmigen. Der Kantonswechsel von Moutier ist auf den 1. Januar 2026 vorgesehen.

Ja zur formalen Aufhebung der Amtsbezirke in der Kantonsverfassung

Am 22. September 2024 werden die Stimmberechtigten des Kantons Bern über eine zweite Vorlage abstimmen, die indirekt im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel von Moutier steht. Artikel 84 der Verfassung des Kantons Bern erwähnt die drei Amtsbezirke des Berner Juras, wobei einer davon «Moutier» heisst. Da die Gemeinde Moutier zum Kanton Jura wechselt, ist es nicht sachgerecht, dass weiterhin ein Amtsbezirk im Kanton Bern den Namen «Moutier» trägt.

Diese Verfassungsänderung schafft die Gelegenheit, kantonsweit auf die Gebietseinteilung in Amtsbezirke zu verzichten. Im Jahr 2010 führte die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung die Verwaltungsregionen und die Verwaltungskreise ein. Die Bedeutung des Amtsbezirks als territoriale und verwaltungstechnische Einheit blieb teilweise bis 2021 bestehen, er hat aber heute keine Funktion mehr.

Diese Änderung der Verfassung des Kantons Bern wurde bei der Abstimmung im Grossen Rat mit 133 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Es gab keine Argumente gegen die Vorlage.

Deshalb empfehlen der Regierungsrat und der Grosse Rat den Stimmberechtigten des Kantons Bern, am 22. September die Änderung der Kantonsverfassung gutzuheissen.

Video Medienkonferenz des Regierungsrates

Medienmitteilung in Leichter Sprache

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