Das seit 2002 geltende Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) verpflichtet den Regierungsrat, die Auswirkungen des Gesetzes periodisch zu überprüfen und anschliessend dem Grossen Rat einen Bericht oder eine Vorlage zu einer Gesetzesänderung vorzulegen.
Breite Zustimmung zum Finanz- und Lastenausgleich
Der Bericht über die im Jahr 2022 durchgeführte Erfolgskontrolle des FILAG ging im Herbst des letzten Jahres in die Vernehmlassung. Diese ergab eine sehr breite Zustimmung. Es wird anerkannt, dass der FILAG seine Ziele grossmehrheitlich erfüllt. Der Regierungsrat sieht deshalb sowohl bezüglich der FILAG-Instrumente als auch der Höhe der FILAG-Abgeltungen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Einzelne Aspekte wie die Abschaffung der Möglichkeit zur Verweigerung der Mindestausstattung und des geografisch-topografischen Zuschusses wird er aber im Rahmen der nächsten Gesetzesanpassung genauer prüfen.
Regierungsrat will Abgeltung der Zentrumslasten grundlegend überprüfen
Einzig bei der Abgeltung der Zentrumslasten ist der Regierungsrat aufgrund der kritischen Rückmeldungen bereit, die heute geltende Regelung zu Beginn der nächsten FILAG-Periode grundlegend zu überprüfen und dem Grossen Rat anschliessend einen Bericht bzw. eine Gesetzesrevision vorzulegen. Kurzfristig besteht aus Sicht des Regierungsrates weder betreffend den Kreis abgeltungsberechtigter Städte noch dem Gesamtbetrag der Pauschalabgeltung an die Städte Bern, Biel und Thun Anpassungsbedarf. Gestützt auf die Neuerhebung der Zentrumslasten ist es aber notwendig, die Aufteilung der Gesamtsumme der pauschalen Abgeltung auf die drei Städte anzupassen. Für die Stadt Thun fällt die Pauschalabgeltung um rund CHF 2,3 Millionen höher aus, während die Stadt Bern rund CHF 0,6 Millionen und die Stadt Biel rund CHF 1,7 Millionen Franken weniger erhalten.
Der Grosse Rat wird den regierungsrätlichen Bericht in der Herbstsession 2024 beraten.
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