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11. Mai 2023
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Kurzmitteilungen des Regierungsrates 

Regierungspräsidium für das Amtsjahr 2023/2024

Der Regierungsrat des Kantons Bern beantragt dem Grossen Rat, Sicherheitsdirektor Philippe Müller zum Regierungspräsidenten 2023/2024 zu wählen. Als Regierungsvizepräsidentin schlägt er Regierungsrätin Evi Allemann, Vorsteherin der Direktion für Inneres und Justiz, vor.

Federführung: Staatskanzlei (STA)

Wiederwahl des Aufsichtsrats der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Mitglieder des Aufsichtsrats der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) für eine weitere Amtsdauer von vier Jahren wiedergewählt. Diese dauert vom 1. August 2023 bis am 31. Juli 2027. Gewählt sind Brigitte Buhmann Priester (Präsidentin), Basile Cardinaux, Martin Graf-Neuhaus, Stephan Hegner und Nicole Ruch. Die BBSA ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Bern. Sie übt die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen, die klassischen Stiftungen und die Familienausgleichskassen im Kanton Bern aus. Mit dem Kanton Freiburg besteht eine interkantonale Vereinbarung für die Aufsicht über dessen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge.

Federführung: Direktion für Inneres und Justiz (DIJ)

Bericht über Biodiversität und Versiegelung im Siedlungsgebiet

Der Regierungsrat hat den Bericht «Biodiversität und Versiegelung im Siedlungsraum» zur Umsetzung der als Postulat überwiesenen Motion 171-2019 SVP (Aebi, Hellsau) genehmigt. Er beantragt dem Grossen Rat, vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Der Bericht basiert auf einem Expertenbericht, den die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) zum Thema «Biodiversität im Siedlungsgebiet» in Auftrag gegebenen hat. Im Expertenbericht werden verschiedene Varianten zur Förderung und zum Erhalt der Biodiversität im Siedlungsgebiet dargelegt. Als unmittelbare Massnahme soll das Musterbaureglement für die Gemeinden angepasst werden. Auf weitere Massnahmen will der Regierungsrat primär aufgrund der knappen Ressourcen beim Kanton und auch bei den Gemeinden verzichten.

Federführung: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU)

Beitrag aus dem Lotteriefonds zur Linderung der Hungersnot in Tschad

Der Regierungsrat unterstützt ein Projekt von Swissaid zur Linderung der Hungersnot in Tschad mit einem Beitrag von 172 000 Franken aus dem Lotteriefonds. Die Auswirkungen der Überschwemmungen von 2022 sind dramatisch. Nicht nur die aktuelle Ernte wurde weggespült, auch das Saatgut für das nächste Jahr ist zerstört. Die Stiftung Swissaid leistet seit April bis Juni 2023 einen Nothilfeeinsatz. Sie versorgt 1600 Familien mit Lebensmittelpaketen. Für 2500 Mütter und 800 Kleinkinder werden Nahrungsergänzungsmittel bereitgestellt und für 1600 Kleinbäuerinnen und Kleinbauern werden Saatgutpakete geliefert.

Federführung: Sicherheitsdirektion (SID)

Kredit für die Erweiterung des Gymnasiums Hofwil in Münchenbuchsee

Für Neu- und Umbauten am Gymnasium Hofwil in Münchenbuchsee beantragt der Regierungsrat des Kantons Bern dem Grossen Rat einen Kredit von 62,045 Millionen Franken. Wegen steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen wurden in den Jahren 2012 und 2017 zeitlich befristete Provisorien für Unterrichtsräume und eine Tragluftsporthalle eingerichtet. Die Bewilligung für diese Provisorien läuft 2024 aus. Um sie zu ersetzen, sollen bestehende Gebäude umgebaut sowie ein Neubau für den Bereich Naturwissenschaften und eine neue Dreifachsporthalle erstellt werden. Schliesslich werden auch Unterhaltsmassnahmen an den bestehenden Bauten realisiert und die bestehende Heizung ersetzt.

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Schule für Gestaltung Bern: Kredite für provisorischen Schulraum im Bernapark Stettlen

Die Schulraumplanung im Zusammenhang mit der Sanierung der Gymnasien Neufeld und Kirchenfeld musste wegen steigender Schülerinnen- und Schülerzahlen angepasst werden. Als Folge davon wird die Schule für Gestaltung Bern nicht wie vorgesehen nur bis Sommer 2026, sondern bis 2034 in den Bernapark in Stettlen umziehen müssen. Wegen der längeren Nutzungsdauer wurde ein neuer Mietvertrag unterzeichnet. Für die Mietkosten beantragt der Regierungsrat des Kantons Bern dem Grossen Rat jährlich 3,866 Millionen Franken. Weil die Schule länger als geplant im Bernapark untergebracht ist, müssen zusätzlich Lagerräume und eine Sporthalle mit Nebenräumen angemietet werden. Schliesslich sind auch zusätzliche Investitionen für Ausbauten und spezifische Infrastrukturen nötig. Dafür beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einmalige Ausgaben von 15,13 Millionen Franken. Schliesslich hat der Regierungsrat in eigener Kompetenz 950 000 Franken für die Projektierung dieser Ausbauten bewilligt.

Ursprünglich war vorgesehen, dass die Schule für Gestaltung Bern nur bis 2026 in den Bernapark umzieht, bis das Schulgebäude an der Schänzlihalde 31 in Bern saniert ist. Danach war der Bernapark als Ausweichstandort im Zusammenhang mit der Sanierung der Gymnasien Neufeld und Kirchenfeld vorgesehen. Diese Lösung ist namentlich wegen der stark steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen an den beiden Gymnasien nicht mehr möglich. Sie werden stattdessen ab 2026 die sanierte Schule für Gestaltung Bern an der Schänzlihalde 31 als Ersatzstandort nutzen. Teilweise werden sie auch im Businesspark Liebefeld untergebracht. 

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Berner Fachhochschule: Miete von Räumen für Elektrotechnik und Informationstechnologie

Die Studiengänge und Forschungstätigkeiten des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnologie der Berner Fachhochschule sollen noch dieses Jahr an einem Standort konzentriert werden. Für die Miete von Räumlichkeiten im Switzerland Innovation Park in Biel/Bienne hat der Regierungsrat wiederkehrende Ausgaben von jährlich rund 195 000 Franken bewilligt. Für deren Ausbau hat er weitere 287 000 Franken gesprochen. Aktuell ist der Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnologie auf die Standorte Burgdorf und Biel aufgeteilt. Wenn der Campus Biel/Bienne fertiggestellt ist, wird der gesamte Fachbereich dort untergebracht.

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Kredit 2024 bis 2027 für Leistungen bei der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten

Künftig sollen auch ambulante Leistungserbringer wie beispielsweise Hausarztpraxen für ihre Leistungen in der Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten entschädigt werden. Dafür beantragt der Regierungsrat des Kantons Bern dem Grossen Rat für 2024 bis 2027 jährliche Beiträge von 975 000 Franken. Ambulante Leistungserbringerinnen und -erbringer haben in der Grundversorgung schon immer Weiterbildung betrieben. Im Gegensatz zu den Spitälern hat der Kanton diese Leistungen bisher aber nicht entschädigt. Neu erhalten sie dafür eine jährliche Pauschale von 15 000 Franken. Mit dieser Anpassung setzt der Regierungsrat eine vom Grossen Rat überwiesene Motion um.

Federführung: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)
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