Kredit für Ansiedlung des «Digital Health Center» des CSEM
Das Centre Suisse d’Electronique et de Microtechnique (CSEM) expandiert nach Bern. Es will auf dem Inselcampus in Bern ein neues Forschungszentrum «Digital Health» einrichten. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat dafür einen Beitrag von jährlich 3 Millionen Franken für die Jahre 2023 bis 2025 sowie den Auftrag für die Ausarbeitung einer gesetzlichen Grundlage für eine wiederkehrende finanzielle Unterstützung ab dem Jahr 2026.
Das CSEM ist das führende Schweizerische Technologiezentrum für angewandte Forschung in Mikro- und Nanotechnologien und für den Transfer der Ergebnisse in die Industrie. Das CSEM finanziert seine Tätigkeiten als Public-Private-Partnership: je zu etwa einem Drittel durch die öffentliche Hand (Bund und Kantone), durch kompetitiv eingeworbene Forschungsgelder sowie durch private Mittel der Industrie. In Bern soll mit dem «Digital Health Center» eine neue Abteilung mit mittelfristig bis zu 70 Personen geschaffen werden. Dabei sollen die Kompetenzen des Inselspitals und der Universität Bern im Bereich der medizinischen und klinischen Forschung mit Mikroelektronik- und Prototyping-Kompetenzen des CSEM kombiniert werden.
Zins auf Vorauszahlungen bei Einkommens- und Vermögenssteuern
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass ab 2023 ein Vorauszahlungszins von 0,25 Prozent bei den Einkommens- und Vermögenssteuern gewährt wird. Für die steuerpflichtigen Personen im Kanton Bern entsteht dadurch aufgrund der aktuell noch sehr tiefen Zinsen auf den meisten Bankkonten ein Anreiz für Vorauszahlungen bei den Kantons- und Gemeindesteuern.
Wer Vorauszahlungen für das Steuerjahr 2023 via E-Banking machen möchte, findet die entsprechende Referenznummer im Steuerbereich von BE-Login. Dort können die steuerpflichtigen Personen auch direkt die gewünschte Anzahl QR-Rechnungen (Einzahlungsscheine) für die Vorauszahlungen bestellen. Alternativ können sie diese auf www.taxme.ch via Kontaktformular anfordern oder direkt bei der für sie zuständigen Inkassostelle.
Die Zinssätze für Verzugs- und Vergütungszinsen bei Rückerstattungen bleiben unverändert bei 3 bzw. 0,5 Prozent. Der Bund verzichtet im 2023 auf die Erhöhung des Vorauszahlungszinses bei der direkten Bundessteuer. Vorauszahlungen der direkten Bundessteuer werden somit im Kalenderjahr 2023 weiterhin nicht verzinst. Mehr zum Vorgehen bei Vorauszahlungen sowie die Zinsen für 2023:
Rahmenkredit 2024-2027 für weitere Beiträge im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes
Für die Jahre 2024 bis 2027 beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat einen Rahmenkredit von total 373,18 Millionen Franken für weitere Beiträge im Rahmen des Spitalversorgungsgesetzes. Neben der pauschalen Abgeltung der stationären Behandlung kann der Kanton in den Spitälern weitere Leistungen vergüten, wenn diese im öffentlichen Interesse sind und nicht kostendeckend erbracht werden können. Aus dem Rahmenkredit werden beispielsweise Beiträge an ambulante Spitalversorgungsleistungen, Leistungen für die ärztliche und pharmazeutische Weiterbildung und für Modellversuche finanziert. Aufgrund der sich laufend verändernden Umstände im Gesundheitsbereich werden zusätzliche Mittel unter anderem für die Erhöhung der Intensivpflege-Kapazität für den Krisenfall sowie für den Ausbau der ambulanten Kapazitäten der Kinder- und Jugendpsychiatrie benötigt.
Kantonsbeitrag an Berner Schifffahrt für Covid-bedingte Ausfälle im 2021
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Beitrag von 3,19 Millionen Franken an die beiden Berner Schifffahrtsunternehmen für die Deckung von Covid-19-bedingten Ausfällen im 2021. Der Kanton Bern kann touristische Eisenbahn-und Schifffahrtsunternehmen unterstützen, wenn diese für eine Region von wesentlicher Bedeutung sind und die notwendigen Investitionen aufgrund Covid-bedingter Ausfälle nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Bei der Bielersee-Schifffahrts-Gesellschaft und der BLS-Schifffahrt ist dies der Fall. Durch die finanzielle Beteiligung des Kantons wird auch ein Bundesbeitrag im Umfang von 80 Prozent des Kantonsbeitrags ermöglicht. Die Nettoausgaben des Kantons belaufen sich auf 2,13 Millionen Franken, die bernischen Gemeinden steuern 1,06 Millionen Franken bei.
Beitrag für Umbau des Knotens beim Bahnhof Nidau
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen Beitrag von 2,9 Millionen Franken für den Bau eines Kreisels am Knoten zwischen Hauptstrasse, Aalmattenweg, Gerberweg und einer neuen Erschliessungsstrasse bewilligt. Die heutige Kreuzung entspricht nicht mehr den geltenden Anforderungen. Der Kreisel ist eine Voraussetzung für die von der Aare Seeland mobil geplante neue Bahnhofgestaltung. Der Beitrag wird aus dem Investitionsrahmenkredit Strasse 2022–2025 finanziert.
Projektierungskredit für Freilichtmuseum Ballenberg
Für die Projektierung der Neugestaltung des Eingangs West hat der Regierungsrat einen Beitrag von 920'000 Franken an die Stiftung Ballenberg bewilligt. Das Freilichtmuseum Ballenberg zieht jährlich rund 200'000 Besucherinnen und Besucher aus der ganzen Schweiz und aus aller Welt an und zählt zu den fünf kantonalen Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung. Das Museum verfügt über zwei Zugänge, wovon einer im Westen in der Gemeinde Hofstetten bei Brienz liegt. Dieser Eingangsbereich erfüllt die heutigen Anforderungen nicht mehr. Im Rahmen der Neugestaltung soll er attraktiver gestaltet, mit einem zentralen Sammlungs- und Schaudepot ergänzt und unter anderem besser auf die Bedürfnisse von Gruppen angepasst werden.