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17. Juni 2024
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Der Kanton Bern passt das Naturschutzgesetz an Bundesvorgaben an

Der Kanton Bern will die Sicherung von Schutzgebieten an die Vorgaben des Bundes anpassen und die Aufsicht über die Naturschutzgebiete vereinfachen. Der Regierungsrat schickt eine entsprechende Teilrevision des Naturschutzgesetzes (NSchG) bis am 19. September 2024 in die Vernehmlassung. 

Im Kanton Bern gibt es 245 kantonale Naturschutzgebiete von nationaler und regionaler Bedeutung. Es handelt sich um schützenswerte Lebensräume sowie Lebensräume geschützter und seltener Tier- und Pflanzenarten.

Der Kanton Bern sichert seine Schutzgebiete mit zwei Instrumenten: Mit kantonalen Schutzbeschlüssen und mit Verträgen. Obwohl ein kantonaler Schutzbeschluss eine dauerhafte Sicherung eines Gebiets erlaubt, wurde er bisher nicht bei allen Gebieten angewendet. Bisher werden nur für Auengebiete, Amphibienlaichgebiete und Hochmoore Schutzbeschlüsse erlassen. Flachmoore sowie Trockenwiesen und -weiden werden ausschliesslich mit Verträgen geschützt. Die Bundesvorgaben verlangen jedoch eine grundeigentümerverbindliche Sicherung, zumindest für die Bundesinventarobjekte. Diese ungleiche Praxis hat Auswirkungen auf die Beitragsleistungen an die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter im Kanton Bern. Die vorliegende Teilrevision will diesen Mangel beseitigen.

Gemeinden sollen Inventare mit lokalen Schutzgebieten führen

Auch die Gemeinden haben im Naturschutz eine wichtige Aufgabe: Sie sichern schutzwürdige Gebiete und Objekte von lokaler Bedeutung wie Weiher und kleine Trockenwiesen. Aktuell verlangt das kantonale Baugesetz, dass die Gemeinden als Grundlage für die Ortsplanung Inventare über ihre schutzwürdigen Gebiete und Objekte von lokaler Bedeutung führen. Das geltende Naturschutzgesetz hingegen fordert dies nicht. Dieser Widerspruch soll mit der Teilrevision behoben werden. Neu sollen alle Gemeinden ein entsprechendes Inventar erstellen und pflegen. Der Kanton unterstützt die Gemeinden, indem er wie bis anhin Musterinventare und Anleitungen bereitstellt. Ausserdem finanziert er mit Beiträgen von bis zu 50 Prozent die Erstellung der Inventare. 

Neue Zuständigkeiten für Naturschutzaufsicht

Schliesslich will der Regierungsrat auch die Naturschutzaufsicht professionalisieren. In den letzten Jahren sind die Anforderungen an die Aufsicht deutlich gestiegen: Beschimpfungen, Drohungen und Littering haben stark zugenommen, Weggebote und Leinenpflicht für Hunde werden vermehrt missachtet. Anstelle der freiwilligen Naturschutzaufseherinnen und -aufseher sollen künftig nur noch die Wildhut, kantonale Fischereiaufseherinnen und -aufseher und die Kantonspolizei die Naturschutzaufsicht wahrnehmen. Mit der Teilrevision erhalten sie die Kompetenz, kleinere Verstösse wie zum Beispiel die Missachtung von Feuerverboten, mit Ordnungsbussen zu ahnden. Parallel dazu wird die Sensibilisierung der Besucherinnen und Besucher von Schutzgebieten durch Rangerinnen und Ranger intensiviert.

Weitere Änderungen der Teilrevision sind ein neues, vereinfachtes Verfahren für geringfügige Änderungen bei kantonalen Schutzbeschlüssen und die Förderung von ökologischen Ausgleichsflächen durch Kanton und Gemeinden. Zudem werden die Zuständigkeiten für Ausnahmebewilligungen beim Naturschutz geändert. Anstelle der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter sollen neu die Gemeinden und die Abteilung Naturförderung des Amts für Landwirtschaft und Natur zuständig sein.

Vernehmlassung bis am 19. September 2024

Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion eröffnet heute das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Naturschutzgesetzes. Die Vernehmlassung dauert bis am 19. September 2024. Die Unterlagen können online eingesehen und kommentiert werden. Dafür steht die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung. Sie ermöglicht eine einfache und bequeme Erfassung der Vernehmlassungseingabe.

Engagement 2030: So entwickelt sich der Kanton Bern

Der Kanton Bern fördert gezielt die nachhaltige Entwicklung. Es ist einer der Entwicklungsschwerpunkte der Richtlinien zur Regierungspolitik 2023-2026. Darin hat der Regierungsrat fünf strategische Ziele formuliert, um seine Vision 2030 umzusetzen. So will der Kanton die Lebensqualität der Bevölkerung steigern, eine führende Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen im Umweltbereich spielen sowie seine Ressourcenstärke und Wirtschaftskraft erhöhen.

Alle Details zu den fünf Zielen: www.be.ch/engagement2030

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