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27. Mai 2019
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Vernehmlassung zum Förder- und Schutzgesetz
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Kinder und Jugendliche mit besonderem Bedarf besser unterstützen

Künftig sollen Kinder und Jugendliche im Kanton Bern, die einen besonderem Förder- und Schutzbedarf haben, effizient und aus einer Hand unterstützt werden. Alle Kinder- und Jugendheime, der Pflegekinderbereich sowie die ambulanten Hilfen zur Erziehung sollen nach klaren und einheitlichen Kriterien gesteuert und finanziert werden. Das neue Förder- und Schutzgesetz befindet sich bis zum 27. August 2019 in der Vernehmlassung.

Heute sind im Kanton Bern vier Direktionen und fünf Ämter für alle Institutionen zuständig, die Leistungen für die rund 4'000 Kinder und Jugendliche mit besonderem Förder- und Schutzbedarf erbringen. Dabei handelt es sich um 92 Kinder- und Jugendheime, Pflegefamilien und ambulante Hilfsangebote. Im Sommer 2018 hatte der Regierungsrat entschieden, dass künftig die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion allein für alle Leistungsangebote zuständig sein sollte.

Einfachere und einheitliche Finanzierung

Mit dem neuen Gesetz werden die komplizierten Finanzierungsmechanismen vereinfacht und neu strukturiert. Die Unterscheidung zwischen subventionierten und nicht subventionierten Einrichtungen fällt weg. Neu werden die Tarife gestützt auf einheitliche Kriterien mittels Pauschale oder Stundenansatz auf Basis einer Vollkostenrechnung festgelegt. Das sorgt für Transparenz und Rechtsgleichheit.

Stärkung der Familienhilfe

Weiter soll das Pflegekinderwesen als tragender Pfeiler in der Kinder- und Jugendhilfe mit besonderen Massnahmen gefördert werden. Dahinter steht die Überzeugung, dass es für viele Kinder, die nicht in der eigenen biologischen Familie leben können, nichts Besseres gibt, als in einer stärkenden Pflegefamilie aufzuwachsen.

Insgesamt schafft das neue Gesetz die notwendige Grundlage für eine bedarfsgerechte, wirtschaftliche und wirksame Steuerung der Angebote und Kosten. Gleichzeitig wird den Leistungserbringern genügend Autonomie und Spielraum eingeräumt, um flexibel und rasch handeln zu können.

Bis 27. August in Vernehmlassung

Das neue Gesetz befindet sich bis zum 27. August in der Vernehmlassung. Der Grosse Rat wird sich mit der Vorlage in der Herbstsession 2020 und in der Sommersession 2021 befassen. Das Gesetzgebungsverfahren ist mit den Arbeiten der Erziehungsdirektion zur Einführung neuer Bestimmungen im Bereich der Sonderpädagogik koordiniert.

Mediendokumentation

  • Folienpräsentation
  • Datenbericht 2018

Vernehmlassungsunterlagen

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