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24. Oktober 2019
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Prämienverbilligung
:
Konkubinatspaare mit Kindern werden Ehepaaren gleichgestellt

Konkubinatspaare mit Kindern sollen bei der Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung gleich behandelt werden wie verheiratete Paare. Eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Grundlagen geht in die Vernehmlassung. Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich im Herbst 2020 beraten.

Mit einer Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Bundesgesetze über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung wird eine vom Grossen Rat überwiesene Motion umgesetzt. Die Motion verlangt, dass Konkubinatspaare und verheiratete Paare in der Prämienverbilligung gleichbehandelt werden sollen, unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht.

Ein Rechtsgutachten kam jedoch zum Schluss, dass dieses Anliegen aus verschiedenen Gründen nicht vollständig umsetzbar ist. Unter anderem, weil mit den Daten der Einwohner- und Steuerbehörden Konkubinatspaare nicht objektiv festgestellt werden können. Um die Motion zumindest teilweise umzusetzen, sollen neu unverheiratete Paare, die im gleichen Haushalt leben und mindestens ein gemeinsames Kind haben, für den Prämienverbilligungsanspruch als Einheit betrachtet werden.

Die Vernehmlassungsvorlage sieht ausserdem eine Vereinfachung der Berechnung des Prämienverbilligungsanspruchs von jungen Erwachsenen vor. Aufgrund eines Leitentscheids des Bundesgerichts soll die Einhaltung der Krankenversicherungspflicht zudem systematisch geprüft werden.

Der Regierungsrat hat die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion ermächtigt, zur Gesetzesänderung ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 24. Januar 2020.

Mediendokumentation

  • Begleitschreiben
  • Gesetz
  • Vortrag
  • Synopse
  • Übergangsbestimmungen
  • Vernehmlassungsadressatenliste STA und JGK
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