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15. November 2022
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Medienmitteilung der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates
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Kommission beantragt Kredit für neues Polizeizentrum

Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission sagt Ja zum Verpflichtungskredit für den Neubau des Polizeizentrums in Köniz. Sie beantragt dem Grossen Rat, dem Verpflichtungskredit von 342 935 000 Franken zuzustimmen. Weiter unterstützt sie den Kauf eines neuen Passagierschiffes auf dem Thunersee und einen Kredit für die Brienz Rothorn Bahn.

Im neuen Polizeizentrum Bern (PZB) sollen diverse Standorte der Kantonspolizei im Raum Bern zusammengeführt und zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Grosse Rat hat 2017 dem Standort in Köniz-Juch zugestimmt. Neu sollen dereinst die verschiedenen Bereiche der Polizei unter einem Dach vereint sein. Somit sollen der Austausch zwischen den einzelnen Bereichen der Polizei gefördert und Prozesse vereinfacht werden. Verschiedene Standorte können durch den Neubau zusammengefasst werden. Dadurch können Standorte abgemietet bzw. kantonseigene Liegenschaften anders genutzt oder vermietet werden. Im neuen Polizeizentrum werden später rund 1400 Personen arbeiten.

Aus Sicht der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) ist das Vorhaben nun bereit für die Ausführung, und die vom Regierungsrat verabschiedete Standortkonzentration kann mit dem Neubau umgesetzt werden. Für die Erstellung des neuen Polizeizentrums wird eine Totalunternehmung beauftragt. Dieses Realisierungsmodell bedingt eine straffe Kostenkontrolle. Der BaK ist es deshalb wichtig, dass diese Kontrolle während der gesamten Projektierungs- und Realisierungsphase durch den Bauherrn konsequent ausgeführt wird, um den Kostenrahmen einzuhalten. Die BaK beantragt dem Grossen Rat, dem Verpflichtungskredit von 342 935 000 Franken zuzustimmen.

Kantonsbeiträge für die Schifffahrt auf dem Thunersee und für die Brienz Rothorn Bahn

Weiter beantragt die BaK dem Grossen Rat, zwei Kantonsbeiträgen für touristische Angebote zuzustimmen. Der Kanton kann touristische Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmen finanziell unterstützen, wenn diese für eine Region von wesentlicher Bedeutung sind.

Die BLS Schifffahrt AG möchte ihre Schifffahrtsflotte redimensionieren und modernisieren und die Attraktivität der Schifffahrt auf dem Thuner- und dem Brienzersee steigern. Die Flotte soll um ein neues Schiff ergänzt werden. Die Beschaffung des neuen Fahrgastschiffes für 700 Personen ermöglicht ausserdem den Ausbau des Winterangebots, da das neue Schiff auch bei einem tieferen Wasserspiegel im Winter Passagiere transportieren kann.

Die BaK hat sich von der BLS Schifffahrt AG die neue Flottenpolitik vorstellen lassen und auch Anhörungen mit einem Schifffahrtsunternehmen durchgeführt, das ohne staatliche Beiträge erfolgreich Schifffahrt betreibt. Sie beantragt dem Grossen Rat, die BLS Schifffahrt AG mit einem Kantonsbeitrag (inkl. Anteil der bernischen Gemeinden) von insgesamt 14 432 000 Franken für das neue Schiff zu unterstützen, um die neue Flottenpolitik auf dem Thunersee umzusetzen. Die BaK fordert jedoch, dass der Regierungsrat im Falle eines späteren Verkaufs der BLS Schifffahrt AG sicherstellt, dass die gesprochenen Kantons- und Gemeindebeiträge anteilsmässig zurückbezahlt werden.

Aus Sicht der BaK sind sowohl eine moderne Schifffahrt auf dem Thunersee als auch die Brienz Rothorn Bahn für eine attraktive Tourismusregion Berner Oberland unabdingbar. Deshalb soll aus ihrer Sicht auch ein Kantonsbeitrag an die Brienz Rothorn Bahn gesprochen werden. Mit dem Kantonsbeitrag von 6 000 000 Franken (inkl. Anteil der bernischen Gemeinden) soll das Gebäude an der Talstation in Brienz, bestehend aus Verwaltungsgebäude, Werkstatt und Depot, modernisiert, erweitert und energetisch saniert werden.

Raumplanungsbericht diskutiert und gewürdigt

Der Regierungsrat bringt dem Grossen Rat einmal in jeder Legislaturperiode den Raumplanungsbericht zur Kenntnis. Dieser Bericht beschreibt den Stand der Raumplanung im Kanton und zeigt im Ausblick die Arbeitsschwerpunkte der folgenden vier Jahre. Er bezweckt die periodische Information des Grossen Rates, einer weiteren Öffentlichkeit und des Bundes über den Stand der Raumplanung im Kanton Bern und über die laufenden und vorgesehenen wichtigen Planungsarbeiten der kantonalen Behörden. Die BaK hat den Bericht diskutiert und gewürdigt. Für die nächste Berichterstattung beantragt eine Minderheit der BaK, dass der Regierungsrat vermehrt raumplanerische Massnahmen ergreift, um CO2-Emissionen zu senken oder zu vermindern. Ebenso möchte eine Minderheit, dass der Regierungsrat die Entwicklung des Flächenverbrauchs für Verkehrsinfrastrukturen verfolgt und alle vier Jahre ein Monitoring durchführt.

Kredite für Fachhochschule, Universität und Sondermüll-Entsorgung

Im Weiteren beantragt die BaK dem Grossen Rat, dem Kredit von 9 520 000 Franken für die Abteilung Automobiltechnik der Berner Fachhochschule in Vauffelin zuzustimmen. Damit soll die Abteilung im Bereich Erdbebensicherheit und Brandschutz saniert werden. Ausserdem soll die alte Heizung durch eine Pellet-Heizung ersetzt und das Gebäude aufgrund der gestiegenen Schülerzahl um eine Etage aufgestockt werden.

Das Institut für Genetik mit der «Next Generation Sequencing Platform (NGSP)» und der Bioinformatik der Universität Bern soll an der Güterstrasse 24/26 in Bern im Attikageschoss eingemietet werden. Ausserdem sollen im zweiten Obergeschoss weitere Flächen zum Ausbau der Forschungsinfrastruktur mit Labors und Büros angemietet werden. Für das Attikageschoss beantragt die BaK dem Grossen Rat einen Kredit von jährlich 296 190 Franken für zehn Jahre sowie einmalige Kosten von 1 450 000 Franken. Für das zweite Obergeschoss beantragt sie einen Kredit von jährlich 294 610 Franken für zehn Jahre sowie einmalige Kosten von 1 550 000 Franken. Die Institute werden später in Neubauten bzw. sanierte Bestandsbauten umziehen, die im Priorisierungsentscheid des Regierungsrats bezüglich Investitionen im Hochbaubereich enthalten sind. Die BaK hat zur Kenntnis genommen, dass bei der Universität insgesamt mit einem zunehmenden Investitionsbedarf bei den Laborflächen und auch mit einem steigenden Bedarf an zusätzlicher Laborfläche zu rechnen ist. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Laborflächen gut ausgenutzt und so gebaut werden, dass spätere Umnutzungen möglich sind.

Der Kanton ist für die Entsorgung von Sonderabfällen von Haushalten zuständig und bezeichnet Rücknahmestellen (Drogerien, Apotheken), bei denen Private Sonderabfall kostenlos abgeben können. Mit der Sammlung und der Entsorgung des Sonderabfalls beauftragt der Kanton je ein Unternehmen. Die Aufträge sollen per Ende 2023 gekündigt und ab Anfang 2024 für die Dauer von zehn Jahren neu ausgeschrieben werden. Die BaK beantragt dem Grossen Rat, dem Kredit von jährlich 250 000 Franken zuzustimmen.

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