Aufgrund der epidemiologischen Lage und der Angleichung an die Empfehlungen des Bundes setzt der Kantonsärztliche Dienst (KAD) die Kontaktquarantäne für Schülerinnen und Schüler aus. Laut Empfehlungen des Bundes sollen nur noch Personen aus dem gleichen Haushalt oder engste Bezugspersonen eine fünftägige Quarantäne absolvieren.
Daher wird der Kanton Bern ab Montag, 31. Januar 2022, keine Klassenquarantänen in Schulen mehr anordnen. Ab Samstag, 29.1.2022, können Eltern ihre Kinder aus der Schulquarantäne selber entlassen. Dies gilt nicht für Quarantäne aufgrund eines engen Kontaktes im Haushalt.
Gemäss der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) kann die Schulleitung nach Rücksprache mit dem Schulinspektorat aus organisatorischen Gründen auf Fernunterricht umstellen. Dies für den Fall, dass ein grosser Teil einer Klasse angesteckt ist oder der Präsenzunterricht aus anderen Gründen nicht mehr sinnvoll durchgeführt werden kann. Die Regeln betreffend der Isolation erkrankter Personen gelten nach wie vor.
«Durch die weite Verbreitung der Omikron-Variante ist es für die Eindämmung der Pandemie nicht mehr zielführend, Massnahmen aufrechtzuerhalten, die kaum mehr von Nutzen sind. Ausserdem wurden mit der Omikron-Variante des Coronavirus viel mildere Verläufe beobachtet», erklärt Kantonsärztin Barbara Grützmacher diesen Schritt. Durch die Aussetzung der Massnahme können für die Kinder und Jugendlichen einfachere und ausgeglichene Lösungen für einen möglichst ungestörten Schulunterricht umgesetzt werden.
Eltern sollen ihre Kinder und Jugendlichen mit Symptomen testen lassen. Bis zum Vorliegen des Testresultats sollen die Getesteten in Selbstisolation gehen. Die Selbstisolation kann bei einem negativen Testresultat sofort beendet werden. Bei einem positiven Testresultat wird die Isolation mindestens während fünf Tage durchgeführt und kann beendet werden, wenn keine weiteren Symptome mehr auftreten.