Anhörung zu Cannabis-Pilotprojekt in Apotheken
Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt das Gesuch zur Durchführung des Pilotprojekts «The Safer Cannabis – Research in Pharmacies randomized controlled Trial (SCRIPT)» nicht. Es seien bereits genügend Studien und Grundlagen für den Entscheid vorhanden, ob in der Schweiz der nichtmedizinische Konsum von Cannabis legalisiert werden soll oder nicht. Die negativen Auswirkungen des Cannabiskonsums seien seit vielen Jahren hinlänglich bekannt, hält der Regierungsrat in seiner Anhörungsantwort an den Bund fest. Die Signale, welche dieser Pilotversuch insbesondere auch an die Jugendlichen aussende, seien äusserst ungünstig. Zudem seien die Herausforderungen in der psychiatrischen Versorgung bereits heute sehr gross. Der Cannabiskonsum führe zu einem Anstieg der psychiatrischen Behandlungen und belaste das Gesundheitswesen zusätzlich. Deshalb lehnt der Regierungsrat eine Cannabisabgabe für nichtmedizinische Zwecke auch im Rahmen von Pilotversuchen entschieden ab.
Vernehmlassung des Bundes zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung
Der Regierungsrat des Kantons Bern lehnt eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung ab. Mit der Verordnungsänderung will der Bund die Bedingungen für die Übernahme von Verlustscheinen durch die Kantone regeln. Zudem sieht er eine Kompetenzdelegation ans Eidgenössische Departement des Inneren vor, um die maximalen Rabatte zwischen den Prämienregionen für besondere Versicherungsformen festzulegen. Die Vorlage sei noch nicht ausgereift, für den Vollzug problematisch und bringe einige Rechtsunsicherheiten, hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund fest. Zudem sei das Festlegen der Prämien bereits heute überreguliert und die Spielräume sollten nicht noch weiter eingeschränkt werden. Schliesslich lehnt es der Regierungsrat auch ab, dass die Kantone gemäss der Vorlage Verlustscheine nicht gezielt von einzelnen Betroffenen übernehmen können, sondern alle Verlustscheine übernehmen müssen.
Vernehmlassung zum Gesetz über die Informations- und Cybersicherheit
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Finanzdirektion ermächtigt, das Gesetz über die Informations- und Cybersicherheit (ICSG) bis am 27. April 2023 in die Vernehmlassung zu schicken. Das Gesetz schafft die organisatorischen und rechtlichen Grundlagen, um die Informations- und Cybersicherheit in der Kantonsverwaltung zu regeln. Es schliesst damit eine Lücke, denn dieser Bereich ist derzeit nur ansatzweise geregelt. Mit der Digitalisierung der Verwaltung wird die Informations- und Cybersicherheit jedoch immer wichtiger, um die zunehmenden Angriffe von Kriminellen auf Verwaltungssysteme abzuwehren. Das ICSG soll auf die Risiken, Bedürfnisse und Möglichkeiten des Kantons Bern ausgerichtet werden. Zu den wesentlichsten Neuerungen gehören Regeln für die oberste Führung zum Risikomanagement, für die Klassifizierung von Informationen und ICT-Mitteln sowie für die Personensicherheitsprüfung.
Personalbefragung 2022: Mitarbeitende sind trotz steigender Arbeitsbelastung engagiert und zufrieden
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Ergebnisse der Personalbefragung 2022 zur Kenntnis genommen. Die Befragung zeigt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer Arbeitssituation beim Kanton Bern insgesamt sehr oder mehrheitlich zufrieden sind. Sie schätzen besonders den abwechslungsreichen Arbeitsinhalt, die Zusammenarbeit im Team und flexible Arbeitsmodelle. Kritisch beurteilen die Kantonsmitarbeitenden das Gehaltssystem und die steigende Arbeitsbelastung. Ziel der Personalbefragung 2022 war es herauszufinden, wie es um die Arbeitszufriedenheit der Kantonsmitarbeitenden steht, um bei der Erarbeitung der Personalstrategie 2024-2027 mit geeigneten personalpolitischen Massnahmen gezielt reagieren zu können. Das Personalamt wird nun in Zusammenarbeit mit den Direktionen Folgemassnahmen prüfen. Die aktualisierte Personalstrategie soll Ende Jahr vom Regierungsrat verabschiedet werden und 2024 in Kraft treten.
Kantonsbeiträge 2023 an die anerkannten Musikschulen
Für das Jahr 2023 hat der Regierungsrat des Kantons Bern Beiträge von 17,8 Millionen Franken an die 28 vom Kanton anerkannten Musikschulen bewilligt. Der Kanton Bern beteiligt sich damit zu 30 Prozent an den anrechenbaren Personalkosten für die Lehrkräfte und Schulleitungen.