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05. Juli 2024
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Kurzmitteilung des Regierungsrates
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Die Änderung des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung und die Aufhebung des Dekrets über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen mit weiteren indirekten Änderungen gehen in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat schickt die Änderung des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung (EG ZSJ) und die Aufhebung des Dekrets über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD) bis am 7. Oktober 2024 in die Vernehmlassung. Um die auf Bundesebene erfolgten Änderungen der Strafprozessordnung und der Zivilprozessordnung sowie der Gerichtsorganisation umzusetzen, müssen verschiedene kantonale Bestimmungen angepasst werden. Betroffen sind das EG ZSJ, indirekt das Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG), das Kantonale Anwaltsgesetz (KAG) und das Gesetz über den Justizvollzug (JVG). Gleichzeitig wird das BRSD aufgehoben. Zusätzlich werden Anpassungen im Dekret über die Gerichtssprachen (GSD), im Dekret betreffend die Verfahrenskosten und die Verwaltungsgebühren der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (VKD) vorgenommen.

Die Unterlagen können online eingesehen und kommentiert werden. Dafür steht die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung. Sie ermöglicht eine einfache und bequeme Erfassung der Vernehmlassungseingaben.

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