Seedorf: Kanton beteiligt sich an der Revitalisierung des Seebachs
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 1,82 Millionen Franken für die ökologische Aufwertung des Seebachs im Abschnitt Gumme bis zum Industrieareal Gislere in der Gemeinde Seedorf. Der Fluss soll revitalisiert und gleichzeitig so umgestaltet werden, dass das Wasser, das sich an den Biberdämmen staut, künftig nicht mehr die umliegenden Felder überflutet.
Besserer Hochwasserschutz in Lauperswil und Rüderswil
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 5,76 Millionen Franken als Kantonsbeitrag an die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Undere Frittebach in Lauperswil und Rüderswil. Ab dem Gebiet Bachmatt bis zur Mündung in die Emme soll der Bach unter anderem verbreitert und die Bachsole abgesenkt werden. Dadurch wird die Abflusskapazität vergrössert und das Siedlungsgebiet Zollbrück besser vor Hochwasser geschützt.
Verkehrsbetriebe Biel: Kantonsbeitrag an die Erweiterung der Trolleybus-Fahrleitungsanlage
Ab 2030 sollen sämtliche Stadtlinien der Verkehrsbetriebe Biel elektrisch betrieben werden. Für eine vollständige Umstellung auf elektrische Fahrzeuge muss unter anderem die bestehende Fahrleitungsinfrastruktur in Biel Bözingen erweitert werden. Der Regierungsrat hat dazu einen Investitionsbeitrag von 7,38 Millionen Franken bewilligt.
Regierungsrat beantragt Kredit für das CSEM
Das Centre Suisse d’Electronique et de Microtechnique (CSEM) soll in den Jahren 2026-2028 von einer wiederkehrenden Förderung profitieren. Die bisherige Entwicklung des CSEM in Bern und die damit verbundenen Aktivitäten im Bereich Medizinaltechnik entsprechen den Zielen des Grossen Rates und dem Leistungsvertrag mit dem Kanton. Die Zusammenarbeit mit den Partnern vor Ort ist bereits jetzt erfolgreich. Auch der hohe Anteil an Fördergeldern aus nationalen und internationalen Forschungsprogrammen sowie aus Industrieprojekten, die wichtig für den Wissens- und Technologietransfer sind, ist erfreulich. Der Regierungsrat kommt deshalb zum Schluss, dass dem Gesuch des CSEM über eine wiederkehrende Finanzhilfe für die Abteilung Medtech stattgegeben werden kann. Er beantragt dem Grossen Rat einen Rahmenkredit von 12 Millionen Franken zur Förderung des CSEM. Grundlage für den beantragten Kredit ist das revidierte Innovationsförderungsgesetz, mit dem im Kanton Bern die Möglichkeit geschaffen werden soll, wiederkehrende Finanzhilfen zu gewähren. Der Grosse Rat wird das revidierte Gesetz erstmals in der Frühlingssession 2025 beraten. Über den beantragten Kredit wird er voraussichtlich in der Sommersession 2025 entscheiden.
Höhere Beiträge für Spital-Weiterbildung und Kinderspitäler bereits ab 2025
Der Regierungsrat hat beschlossen, rückwirkend ab Januar 2025 die Abgeltungen für Weiterbildungsleistungen an Spitäler und für ambulante Leistungen in Kinderspitälern zu erhöhen. Ursprünglich war geplant, diese Massnahmen erst ab dem 1. Januar 2026 einzuführen. Gleichzeitig sollen auch die Abgeltungen für die ärztliche Weiterbildung im ambulanten Bereich ab 2025 erhöht werden. Ziel der Massnahmen ist ein Beitrag zur dauerhaften Verbesserung der Rahmenbedingungen der Spitäler im Kanton Bern. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die entsprechenden Nach- und Zusatzkredite in der Höhe von jährlich rund 36 Millionen Franken für die verbleibenden drei Jahre des Rahmenkredits (2024-2027). Der Grosse Rat wird in der Sommersession 2025 über die Kredite entscheiden.
Rahmenkredit für die dritte Etappe im ERP-Projekt
Von 2025 bis 2027 soll die dritte und abschliessende Etappe zur Einführung des Enterprise Resource Planning (ERP) für die Kantonsverwaltung umgesetzt werden. In dieser Etappe werden unter anderem die Finanz- und Personalprozesse weiter digitalisiert und Grundlagen für ein verwaltungsweites Beschaffungscontrolling aufgebaut. Der Regierungsrat beantragt beim Grossen Rat für die Umsetzung der Arbeiten einen Rahmenkredit von 19 Millionen Franken für die Jahre 2025-2027.
Beiträge aus dem Lotteriefonds
Der Regierungsrat hat 1,4 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds für gemeinnützige Projekte bewilligt. Ein Beitrag geht etwa an das Schweizerische Rote Kreuz SRK für die Umsetzung der Informationskampagne «Sei der Match fürs Leben», mit der das SRK junge Menschen auf das Thema der Blutstammzellenspende sensibilisieren will. Unterstützung erhält auch die Publikation des Buches «Das Recht zu kicken», welches rechtzeitig zum Anpfiff der UEFA Women’s EURO 2025 publiziert wird. Darin wird die Geschichte des Schweizer Frauenfussballs in der Zeit von 1923 bis 2025 beleuchtet. So etwa die Geschichte des DFC Bern, einem der ersten Schweizer Frauenfussballteams. Ein weiterer Beitrag geht an das Bernisch-Kantonale Jodlerfest. Der Anlass mit zahlreichen Darbietungen in den Bereichen Alphornblasen, Jodeln und Fahnenschwingen findet vom 20. bis zum 22. Juni 2025 in der Region Lenk-St. Stephan statt.