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27. April 2023
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Kurzmitteilungen des Regierungsrates 

Vernehmlassung zur Gesetzgebung betreffend Ergänzungsleistungen

Die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) geht bis am 1. August 2023 in die Vernehmlassung. Der Regierungsrat hat dafür die Zustimmung erteilt.

Die Reform der Ergänzungsleistungen ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Um sie rechtzeitig im Kanton Bern umsetzen zu können, mussten die dafür notwendigen Bestimmungen in einer Dringlichkeitsverordnung – der Einführungsverordnung über die Umsetzung der EL-Reform – erlassen werden. Sie wird mit der vorliegenden Änderung des EG ELG durch ordentliches Recht abgelöst. Zudem ist die gesetzliche Grundlage für den Zugriff der Ausgleichskasse des Kantons Bern auf eine zentrale Personendatensammlung (GERES) anzupassen.

Die Unterlagen können online eingesehen und kommentiert werden. Dafür steht die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung. Sie ermöglicht eine einfache und bequeme Erfassung der Vernehmlassungseingabe.

Federführung: Direktion für Inneres und Justiz (DIJ)

Anpassung bei Bemessung der Sozialhilfe von vorläufig aufgenommenen Kindern

Der Regierungsrat hat die Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe angepasst. Neu sollen minderjährige vorläufig aufgenommene Kinder den höheren Grundbedarf für den Lebensunterhalt erhalten. Ende letzten Jahres wurde der Grundbedarf für alle vorläufig aufgenommenen Personen erhöht, deren vorläufige Aufnahme mehr als 10 Jahre zurückliegt. Aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis wird die Erhöhung nun auch vorläufig aufgenommenen Kindern gewährt. Die Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2023 in Kraft. 

Federführung: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Kredit für Anschluss der ARA Ins-Müntschemier an die ARA in Marin

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat einen Kredit von 4,7 Millionen Franken für den Anschluss der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Ins-Müntschemier an die ARA in Marin. Die Anlage in Ins-Müntschemier ist sanierungsbedürftig. Anstatt sie zu sanieren, soll sie in ein Pumpwerk umgebaut und das Abwasser beider Gemeinden der ARA von Marin zugeführt werden. Dazu sind unter anderem Anschlussleitungen zur ARA Marin nötig. Aus ökonomischer und ökologischer Sicht erwies sich diese Vorgehensweise als die beste Lösung. 

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Beiträge aus dem Lotterie- und Sportfonds

Die zweite Etappe der Sanierung der Ruine Jagdburg wird mit einem Beitrag von 273'000 Franken aus dem Lotteriefonds unterstützt. Die Ruine liegt in einem Waldstück zwischen Stocken und Höfen und kann zu Fuss erreicht werden. Die Musikgesellschaften Zweisimmen und Röthenbach sowie die Brass Band Schüpfen erhalten zwischen 25'000 und 45'000 Franken aus dem Lotteriefonds für die jeweiligen regionalen Musiktage. Für die Sanierung und Erweiterung des Mehrzweckgebäudes Hübeli in Röthenbach im Emmental wurde ein Gesamtbeitrag von 616'410 Franken aus Lotterie- und Sportfonds gesprochen. Der Regierungsrat hat insgesamt 985’000 Franken aus dem Lotteriefonds und 145’000 Franken aus dem Sportfonds bewilligt.

Federführung: Sicherheitsdirektion (SID)
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