In den Gemeinden Courtelary, Corgémont, Orvin, Roches, Cormoret und Renan hat ein Wolf in den vergangenen Wochen mutmasslich 28 Schafe und Ziegen sowie ein neugeborenes Kalb gerissen. Keines der Nutztiere war mit ausreichenden Herdenschutzmassnahmen gegen Wolfsangriffe geschützt.
Die rechtliche Situation präsentiert sich wie folgt:
- Die Kantone können Abschüsse verfügen, wenn das Abschusskontingent erreicht ist.
- In Gebieten mit früherer Wolfspräsenz zählen nur ausreichend geschützte Tiere zum Abschusskontingent für einen Einzelwolf.
- Zum heutigen Zeitpunkt ist deshalb die gesetzliche Vorgabe für einen Abschuss eines Wolfs im Berner Jura nicht erfüllt.
Herdenschutzmassnahmen sind sowohl für ein Nebeneinander von Wolf und Nutztieren wie auch für Abschüsse von Wölfen eine grundlegende Voraussetzung. Das Amt für Landwirtschaft und Natur ruft Nutztierhalterinnen und -halter auf, dem Herdenschutz grösste Aufmerksamkeit zu widmen und die kostenlosen Beratungen des Kantons in Anspruch zu nehmen.
Informationen des INFORAMA zum Herdenschutz
Informationen der Fondation Rurale Interjurassienne zum Herdenschutz (auf Französisch)