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22. März 2019
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Vernehmlassung zu geplanten Massnahmen aus der Evaluation der Justizreform II
:
Bewährte Justizreform nun auch in der Verfassung abbilden

Die Verfassungs- und Gesetzesvorlage, die der Regierungsrat bis am 21. Juni 2019 in die Vernehmlassung gibt, bildet Justizleitung und Staatsanwaltschaft in der Kantonsverfassung ab, optimiert die Organisation der Gerichtsbehörden und verbessert die Laufbahnmöglichkeiten in der Justiz.

Seit dem 1. Januar 2011 gilt das neue, gesamtschweizerisch einheitliche Zivil-, Straf- und Jugendstrafprozessrecht. Der Kanton Bern hatte dies zum Anlass genommen, um auf diesen Zeitpunkt hin mit dem Projekt Justizreform II die Organisation seiner Gerichts- und Strafverfolgungsbehörden zu optimieren und teilweise neu zu regeln.

Der im Juni 2016 publizierte Evaluationsbericht hat ergeben, dass die Hauptziele der Justizreform II mehrheitlich erreicht wurden: Die Gerichtsbehörden funktionieren gut und ihre Neuorganisation hat sich bewährt. Zudem hat die Reform die Führungskraft der Justiz generell gestärkt, so das Fazit. Zusätzlich zu dieser positiven Bilanz zeigt der Evaluationsbericht weitere Optimierungsmöglichkeiten auf. Auf dieser Basis hat der Regierungsrat Punkte definiert, die neu geregelt werden sollen.

Verfassungsänderung

Künftig sollen die verschiedenen Akteure der Justiz vollständig und stufengerecht in Verfassung und Gesetz abgebildet werden. Die Anpassungen der Kantonsverfassung sind Nachführungen des auf Gesetzesstufe bereits seit der letzten Justizreform geltenden Rechts. Neu in die Kantonsverfassung aufgenommen werden sollen entsprechend:

  • Die Justizleitung als gemeinsames Organ der Justiz und Ansprechpartnerin für die Regierung und den Grossen Rat,

  • die Stellung der Justizleitung im Grossen Rat einschliesslich ihrer Finanzbefugnisse,

  • die Staatsanwaltschaft als Teil der bernischen Justiz sowie

  • der Grundsatz der Selbstverwaltung der Justiz.

Optimierung bei der Organisation der Gerichtsbehörden

Die Organisation der Justiz und bestimmte Abläufe sollen punktuell angepasst und optimiert werden. Es ist deshalb vorgesehen, das Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG) in einzelnen Punkten zu ändern. Damit verbunden sind auch Änderungen des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozess- und Jugendstrafprozessordnung sowie beim Personal- und dem Anwaltsgesetz.

Die kantonalen Strafgerichte (Wirtschaftsstrafgericht und Jugendgericht) sollen organisatorisch in das Regionalgericht Bern-Mittelland eingegliedert werden – dies unter Beibehaltung ihrer fachlichen Selbständigkeit. Schliesslich werden die regionalen Zwangsmassnahmengerichte aufgehoben und die Zuständigkeit des kantonalen Zwangsmassnahmengerichts auf alle Zwangsmassnahmenfälle im Kanton ausgedehnt.

Laufbahnmöglichkeiten in der Justiz verbessern

Die Gesetzesvorlage sieht weiter vor, die Laufbahnmöglichkeiten von erstinstanzlichen Richterinnen und Richtern zu verbessern und die Aushilfsregelungen zu flexibilisieren. Um die Staatsanwältinnen und -anwälte zu entlasten, ist vorgesehen, Assistenzstaatsanwältinnen und -anwälte mit einem beschränkten Pflichtenheft und entsprechend tieferem Gehalt einzusetzen. Im Anwaltsgesetz wird zudem eine gesetzliche Grundlage geschaffen für die Entschädigung der bundesrechtlich vorgesehenen anwaltschaftlichen Vertretung («Anwältin bzw. Anwalt der ersten Stunde»).

Die Vernehmlassung dauert bis am 21. Juni 2019. Es ist vorgesehen, dass der Grosse Rat die Gesetzesänderung in zwei Lesungen (Sommer- und Wintersession 2020) berät. Wegen der Verfassungsänderung unterliegt die Vorlage der obligatorischen Volksabstimmung.

Mediendokumentation

  • Begleitschreiben
  • Verfassung des Kantons Bern (KV) - Änderung
  • Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG) - Änderung
  • Vortrag
  • Vernehmlassungsadressatenliste Staatskanzlei
  • Vernehmlassungsadressatenliste Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion
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