Von allen Bewohnenden wurden Rachenabstriche abgenommen, um weitere Fälle zu identifizieren. Mit Stand heute konnten weitere vier Fälle von Rachendiphtherie ausfindig gemacht werden. Bei diesen zusätzlichen Fällen konnte ein positiver Toxin-Befund heute Vormittag bestätigt werden. Alle infizierten Personen befinden sich in Isolation. Bei keiner der betroffenen Personen sind respiratorische Symptome aufgetreten.
Diphtherie-Impfung und Antibiotika-Prophylaxe im BAZ durchgeführt
Die Bewohnerinnen und Bewohner des BAZ wurden gegen Diphtherie geimpft. In den beiden betroffenen Stockwerken wurde eine Antibiotika-Prophylaxe durchgeführt, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren. Diese Massnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesasylzentrum, dem Kantonsärztlichen Dienst und der Infektiologie des Inselspitals getroffen.
Was ist eine Diphtherie
Diphtherie ist eine Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Corynebacterium diphtheriae ausgelöst wird. Es gibt zwei Arten von Diphtherien: die respiratorische (Atemwege) und die kutane (Haut) Diphtherie. Gefährlich ist die Atemwegsdiphtherie (Rachendiphtherie). Der Erreger befällt primär die oberen Atemwege und manche Stämme der Bakterien produzieren ein Gift (Diphtherietoxin), das bei der Krankheit zu gefährlichen Komplikationen und Spätschäden führen kann.
Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion (naher Körperkontakt, Husten, Niesen, lautes Sprechen u.a.). Die Übertragung kann durch Erkrankte aber auch durch Personen ohne Symptome erfolgen.
Die Sterblichkeit bei Rachendiphtherie bei nicht geimpften Personen ist hoch (bis 50 %), lässt sich aber durch die sofortige Verabreichung eines Gegengifts auf 5 bis 10 % senken. Zugleich wird das Diphtherie-Bakterium mit einer antibiotischen Therapie bekämpft. Besonders gefährdet für einen tödlichen Ausgang der Erkrankung sind ungeimpfte Kleinkinder und ältere Menschen.
Schutz durch Impfung
Gegen diese Erkrankung schützt eine äusserst wirksame Impfung. Sie wird bei Kleinkindern in Kombination mit der Impfung gegen Starrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung und Haemophilus influenzae Typ b empfohlen. Sie sollte mit 2, 4 und 12 Monaten sowie mit 4 bis 7 und 11 bis 15 Jahren verabreicht werden. Zusätzliche Auffrischungsimpfungen sind im Alter von 25, 45 und 65 Jahren (also alle 20 Jahre) und anschliessend alle 10 Jahre zu empfehlen.
In der Schweiz ist die Krankheit dank dieser Impfung praktisch ausgerottet.