Die interjurassische Zusammenarbeit hat sich in den vergangenen 15 Jahren laufend weiterentwickelt. Massgeblich dafür verantwortlich ist die im Jahre 1994 gegründete IJV. Dank dieses Gremiums hat sich die Dialogkultur zwischen der Vertreterinnen und Vertretern des Berner Juras und des Kantons Jura ständig verbessert. Der Regierungsrat des Kantons Bern dankt dem Präsidenten und den Mitgliedern der Interjurassischen Versammlung für die Arbeit, die sie innerhalb ihres Mandats geleistet haben.
Auch wenn das Gremium zum heutigen Zeitpunkt keinen abschliessenden Lösungsvorschlag für die Entwicklung der Juraregion gemacht hat, sind die Inhalte des Schlussberichts für die Zukunft der Juraregion von grosser Bedeutung. Der IJV ist es gelungen, aus den unterschiedlichen Vorschlägen jene Szenarien zu vertiefen, die aus Sicht der IJV für die Entwicklung der Juraregion einen machbaren Weg darstellen. Die Berner Regierung wird alles daran setzen, den Dialog mit den Behörden des Kantons Jura in konstruktiver Art und Weise fortzusetzen.
In den kommenden sechs Monaten wird die Berner Regierung den Schlussbericht analysieren und entscheiden, ob er allenfalls mit Zusatzstudien vertieft werden muss. Sämtliche Schritte geschehen in enger Absprache mit dem Bernjurassischen Rat. Als demokratisch gewählte Vertretung des Berner Juras soll sich das politische Gremium im Namen der Region zum Berichtäussern und die Kantonsregierung beraten. Die Regierung wird sich ebenfalls intensiv mit dem Bericht der Minderheit befassen. Die in ihrem Bericht gemachtenÄusserungen werden erst genommen, widerspiegeln sie doch die Meinung von einem Drittel der bernjurassischen Delegation in der IJV.
Der Regierungsrat wird keine Lösung favorisieren, ohne dass zuvor die jeweiligen Auswirkungen auf die Stadt Biel, aber auch auf die Beziehungen zwischen der Region Biel und dem Berner Jura vertieft abgeklärt worden sind. Zum Schlussbericht konsultieren wird die Regierung in den nächsten Wochen ebenfalls die Behörden der betroffenen Gemeinden sowie den Rat für französischsprachige Angelegenheiten des Amtsbezirks Biel.
Die Kantonsverfassung sieht vor, dass entweder die Regierung, der Grosse Rat oder das Volküber das Initiativrecht eine Volksabstimmung initiieren kann. Bei der Erteilung des Mandats an die IJV ging der Regierungsrat nicht davon aus, dass dies zu einer Volksabstimmung führen könnte. Da der IJV-Schlussbericht eine Volksabstimmung ins Auge fasst, muss jetzt geprüft werden, ob die IJV die Auswirkungen eines solchen Schrittes umfassend ausgewertet hat. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Regierungsrat im Einvernehmen mit dem Bernjurassichen Rat die Frage vertieft untersuchen.
DerSchlussbericht des IJV