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05. Mai 2022
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Steuergesetzrevision 2024: Zustimmung zur steuerlichen Vereinheitlichung von Solaranlagen

Mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2024 will der Regierungsrat die steuerliche Behandlung von Solaranlagen vereinheitlichen und diese stärker fördern. Diese Stossrichtung wurde in der Vernehmlassung grossmehrheitlich gutgeheissen.

Zur Steuergesetzrevision 2024 wurde vom 21. Oktober 2021 bis zum 21. Januar 2022 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Insgesamt sind knapp 50 Stellungnahmen eingetroffen.

Breite Zustimmung zur Vereinheitlichung der Energiesparmassnahmen

Die Gesetzesrevision sieht diverse steuerliche Förderungen von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen vor. So sollen neu sämtliche Photovoltaik- und Solarthermieanlagen von der amtlichen Bewertung ausgenommen werden, und es ist in allen Fällen auf eine Erhöhung des Eigenmietwertes zu verzichten. Zudem bleibt der Erlös aus dem Verkauf von selbst produziertem Strom künftig im Umfang des Eigenbedarfs steuerfrei (so genanntes «Nettoprinzip»), weshalb bei kleinen Anlagen auf eine Einkommensbesteuerung verzichtet werden kann. Die Investitionskosten für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sind neu bereits bei der Erstellung eines Neubaus abziehbar – und nicht wie bisher erst später bei bestehenden Gebäuden. Zur vorgeschlagenen Vereinheitlichung und Förderung von Energiesparmassnahmen gab es breite Unterstützung im Rahmen der Vernehmlassung.

Verzicht auf Ökologisierung der Liegenschaftssteuern

Entgegen der Vernehmlassungsvorlage verzichtet der Regierungsrat darauf, dass die Gemeinden bei der Festlegung der Liegenschaftssteuer ökologische Kriterien anwenden können. Der entsprechende Vorschlag wurde im Rahmen der Vernehmlassung als unverhältnismässig aufwendig kritisiert. Da die Liegenschaftssteuer vergleichsweise tief ist, kann mit einer ökologischen Ausgestaltung kein spürbarer Lenkungseffekt erzielt werden.

Unbestrittene Bundesvorgaben

Auf Entlastungen bei den Steuertarifen will der Regierungsrat im Rahmen dieser Revision angesichts der schwierig zu prognostizierenden finanzpolitischen Aussichten bewusst verzichten. Sobald es die finanzpolitischen Möglichkeiten erlauben, sind weitere Entlastungen über eine Senkung der kantonalen Steueranlagen und damit ausserhalb des Steuergesetzes anzustreben. Der Regierungsrat wird entsprechende Anträge jährlich hinsichtlich der Budgetberatungen des Grossen Rates prüfen.

Steuerdialog mit den Gemeinden

Der mit den Gemeinden in den letzten Jahren geführte Steuerdialog wurde weitergeführt, indem eine Auswahl von Gemeinden zu Beginn der Vernehmlassung zu einem offenen Dialog mit Vertretungen der Finanzdirektion sowie der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion eingeladen worden sind. Der Austausch wurde von beiden Seiten als sinnvoll empfunden und von den Gemeinden in den Stellungnahmen positiv gewürdigt.

Behandlung in der Herbstsession 2022

Die Vorlage geht nun zur Vorberatung in die Finanzkommission des Grossen Rates und soll in der Herbstsession 2022 in erster Lesung behandelt werden. Eine zweite Lesung könnte in der Frühlingssession 2023 stattfinden. Das Inkrafttreten ist per 1.1.2024 geplant.

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