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28. September 2022
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Polizeigesetz soll den aktuellen Anforderungen angepasst werden

Das seit 2020 geltende Polizeigesetz hat sich bewährt. Die effizientere Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und Gemeinden brachte administrative Erleichterungen. Insbesondere im sich rasch wandelnden Bereich der polizeilichen Massnahmen hat sich jedoch vereinzelt Aktualisierungsbedarf ergeben. Diesen will der Regierungsrat mit einer Teilrevision des Polizeigesetzes beheben. Die Vernehmlassung zur Gesetzesanpassung dauert bis am 6. Januar 2023.

Am 1. Januar 2020 trat das gesamterneuerte Polizeigesetz des Kantons Bern in Kraft. Es brachte unter anderem Neuerungen und Optimierungen in der Zusammenarbeit von Kantonspolizei und Gemeinden, im Bereich der polizeilichen Vorermittlung und im Personalrecht der Kantonspolizei mit sich.

Positive Zwischenbilanz

Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden wurde durch ein verbessertes Vertragssystem und eine vereinfachte Abrechnung effizienter ausgestaltet. Nach zweieinhalb Jahren ziehen die Sicherheitsdirektion und der Verband Bernischer Gemeinden eine positive Bilanz. Wesentlicher Änderungsbedarf besteht nicht.

Zeitgemässe Grundlagen für polizeiliche Massnahmen

Revisionsbedarf ergibt sich vor allem im Bereich der polizeilichen Massnahmen. Dieser ist aufgrund des technischen Wandels und der Kriminalitätsentwicklung fortlaufenden Veränderungen unterworfen. So soll die Zusammenarbeit der Kantonspolizei mit den Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthaltern beim Betreten und Durchsuchen von Räumlichkeiten vereinfacht werden, um rascher reagieren zu können. Ausserdem soll eine gesetzliche Grundlage für ein sogenanntes «Pre-Recording» bei auf dem Körper getragenen, beweissichernden Kameras geschaffen werden. Eine Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen ist auch bei der automatisierten Fahrzeugfahndung vorgesehen. Sie gehört zu den heute unverzichtbaren Mitteln für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung durch die Polizei. Mit dieser Anpassung wird auf eine Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen innerhalb der Schweiz hingewirkt. Schliesslich setzt der Regierungsrat im Bereich der Videoüberwachung einen Auftrag des Grossen Rates um.

Bundesgerichtliche Vorgaben umgesetzt

Mit der Teilrevision soll zudem eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz technischer Geräte für die Standortermittlung bei der polizeilichen Observation geschaffen werden. Das Bundesgericht hatte eine frühere Regelung des Kantons Bern aufgehoben. Die neue Regelung dient der effektiven und zweckmässigen Kriminalitätsbekämpfung. Dabei berücksichtigt sie sämtliche Anforderungen des Bundesgerichts, insbesondere im Bereich des Rechtsschutzes. 

Verbesserter Jugendschutz

Eine weitere Änderung verbessert den Jugendschutz: Die Abgabe von Rauchprodukten und Alkohol an Minderjährige steht damit unter Strafe, unabhängig, ob sie gewerblich oder durch Privatpersonen erfolgt. Diese indirekte Änderung des kantonalen Strafrechts schliesst eine Gesetzeslücke.

Vernehmlassung

Die vom Regierungsrat eingeleitete Vernehmlassung dauert bis am 6. Januar 2023. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sollen dem Grossen Rat in der Herbstsession 2023 in erster Lesung unterbreitet werden. Das Inkrafttreten ist für Mitte 2024 vorgesehen.

Vernehmlassungsunterlagen

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