Claudia Minkowski wird neue Vorsteherin des Amts für Wasser und Abfall

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Claudia Minkowski per 1. Januar 2024 zur neuen Vorsteherin des Amts für Wasser und Abfall gewählt. Sie tritt die Nachfolge von Jacques Ganguin an, der in Pension geht. Claudia Minkowski absolvierte von 1997 bis 2001 ein Chemiestudium an der Universität Bern mit anschliessender Dissertation in physikalischer Chemie. Nach einer Assistenzstelle an der Universität Bern und Anstellungen als Chemikerin bei den Firmen Borregaard Schweiz AG und Blaser Swisslube AG trat sie 2011 eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Sonderabfälle des Amts für Wasser und Abfall an. 2015 wurde sie Abteilungsleiterin des Gewässer- und Bodenschutzlabors. Seit 2020 ist sie stellvertretende Amtsvorsteherin des Amts für Wasser und Abfall. Claudia Minkowski absolvierte unter anderem die CAS-Weiterbildungen strategisches Management an der Universität St. Gallen und Projektmanagement an der Berner Fachhochschule. Die 47-Jährige lebt mit ihrem Mann und zwei Kindern in Muri b. Bern.
Kreditgeschäfte mit Bezug zu Avenir Berne Romande
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat im Hinblick auf die Herbstsession 2023 mehrere Kreditgeschäfte im Zusammenhang mit dem Projekt Avenir Berne Romande.
Verwaltungszentrum: Ein grosser Teil der Verwaltung soll in ein neues Verwaltungszentrum in Tavannes ziehen. Für die Realisierung der Sanierung und die betrieblichen Anpassungen des Gebäudes «Tavannes Machines» in Tavannes werden einmalige Ausgaben von 45,93 Millionen Franken beantragt.
Justiz- und Polizeizentrum: In Reconvilier ist ein Neubau für Justiz und Polizei geplant, in dem das Regionalgericht, die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft und die Kantonspolizei vereint werden. Mit dem beantragten Kredit von 8,2 Millionen Franken soll ein Auswahlverfahren durchgeführt und die Projektierung finanziert werden.
Provisorien für Justiz und Polizei: Bis zum Bezug des Neubaus werden die Justiz und die Polizei provisorisch untergebracht. Für die Realisierung der Provisorien werden einmalige Ausgaben von 12,68 Millionen Franken beantragt. Mit den beantragten wiederkehrenden Ausgaben von jährlich 1,7 Millionen Franken sollen geeignete Räumlichkeiten in Biel angemietet und die Ausgaben der Sicherheitsdirektion für Gefangenentransporte, Bewachung und Betreuung finanziert werden.
Leistungsverträge mit den regional bedeutenden Kulturinstitutionen Bern-Mittelland
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Leistungsverträgen mit den regional bedeutenden Kulturinstitutionen der Region Bern-Mittelland für die Jahre 2024 bis 2027 zugestimmt. Gleichzeitig hat er die damit verbundenen Beiträge des Kantons Bern von insgesamt 19,56 Millionen Franken pro Jahr gesprochen. Unter den 16 unterstützten Institutionen sind erstmalig der Bären Buchsi, die Heitere Fahne, das Berner Puppen Theater und die Kulturfabrikbiglen. Die Unterstützung der Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung ist gemäss dem kantonalen Kulturförderungsgesetz eine gemeinsame Aufgabe der Standortgemeinden, des Kantons sowie sämtlicher Gemeinden der betreffenden Region.
Mittel für den Sport- und Kulturförderungsfonds
Der Sport- und der Kulturförderungsfonds werden jährlich mit neuen Mitteln aus den Gewinnen von Swisslos gespiesen. Dieses Jahr gehen jeweils 13,7 Millionen Franken an die beiden Fonds. Aus dem Sportfonds können Beiträge für den Bau und die Instandsetzung von Sportanlagen und -bauten, für die Sportförderung in Vereinen und Verbänden, für die Anschaffung von Sportmaterial sowie für die Finanzierung von sportlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen ausgerichtet werden. Aus dem Kulturförderungsfonds werden sämtliche Projektbeiträge an allen Kultursparten finanziert. Zudem werden die Mittel gemäss Kulturförderungsgesetz auch für Beiträge an kulturelle Organisationen sowie Auszeichnungen und Stipendien verwendet. Zusätzlich hat der Regierungsrat eine Einlage von 2,1 Millionen Franken aus Staatsmitteln in den Kulturförderungsfonds bewilligt.
Bei Gesuchen aus dem Berner Jura entscheidet der Bernjurassische Rat (BJR) über die Beiträge. Einmal pro Jahr kann der BJR dem Berner Jura zugewiesene Mittel zwischen dem Lotteriefonds, dem Sportfonds und dem Kulturförderungsfonds transferieren. Für das Jahr 2023 hat der BJR beschlossen, einen Betrag aus dem Lotteriefonds in den Kulturförderungsfonds zu übertragen. Der Regierungsrat hat diesen Entscheid in einer formellen Prüfung bestätigt. Mit den Mitteln sollen verschiedene kulturelle Projekte im Berner Jura unterstützt werden. Der BJR wird über seinen Entscheid in den kommenden Tagen informieren.
Lotteriefondsbeiträge 2023 an Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
Im Jahr 2023 unterstützt der Kanton Bern 18 Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland mit insgesamt 2,84 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds. Mit den Beiträgen wird unter anderem die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung ermöglicht, beispielsweise mit medizinischen Flügen im Südsudan oder dem Einsatz von Solarenergie in ländlichen Gesundheitszentren in Burkina Faso, Niger und Togo. Mit einem weiteren Projekt wird die medizinische Versorgung von Müttern und Neugeborenen in Tschad verbessert.
Beiträge an Made in Bern für die Tourismusentwicklung in den Jahren 2024−2027
Der Regierungsrat hat einen Beitrag von jährlich 2,3 Millionen Franken an die Made in Bern AG für die Jahre 2024 bis 2027 bewilligt. Die kantonale Vermarktungsgesellschaft ermöglicht eine koordinierte, gemeinschaftliche Vermarktung des vielfältigen touristischen Angebots des Kantons Bern. Neben dem Kanton leisten auch die Tourismusdestinationen Beiträge. Während der Corona-Pandemie hat der Kanton seine Unterstützung zur Bewerbung des touristischen Angebots zusätzlich ausgebaut, neu kommt nun wieder die ursprüngliche Finanzierung wie vor der Corona-Pandemie zum Tragen. In dieser nächsten Periode sollen auch Überlegungen zur nachhaltigen Angebotsgestaltung vorangetrieben werden.