Im April 2021 trat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) an Regierungsrat Pierre Alain Schnegg heran mit der Anfrage, ob er das Projekt zur Gründung einer von der letztjährigen Gesetzesrevision geforderten Tariforganisation im ambulanten ärztlichen Bereich leiten möchte. Nach Rücksprache mit dem BAG und der Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK übernahm der Berner Gesundheitsdirektor die Projektleitung. Die jetzt erfolgte Gründung der Aktiengesellschaft ist der Abschluss der Arbeiten für die Schaffung der neuen Tariforganisation, die auf der Anerkennung der beiden Tarifstrukturen TARDOC und «ambulante Pauschalen» durch alle Tarifpartner basiert. Beide Tarifstrukturen werden für die Vergütung im arztambulanten Bereich benötigt.
TARDOC und die ambulanten Pauschalen sollen bis Ende Juni 2023 bereit sein und bis spätestens Mitte November 2023 von den zuständigen Gremien der Verbände genehmigt werden, sodass umgehend die Einreichung beim Bundesrat zur Genehmigung erfolgen kann. Die Partner sind sich einig, dass die neuen Tarife ab 1. Januar 2025 gelten sollen. Hierzu haben sie heute eine Einführungsvereinbarung abgeschlossen.
Es besteht das gemeinsame Verständnis, dass die Erstversionen der beiden Tarifstrukturen TARDOC und ambulante Pauschalen, nach der Genehmigung der Erstversionen innerhalb der neuen OAAT AG laufend weiterentwickelt werden.