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25. April 2024
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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BLS-Gesetz geht an den Grossen Rat

Der Regierungsrat hat das Gesetz über die Beteiligung des Kantons an der BLS AG und an der BLS Netz AG (BLS-Gesetz) zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Mit dem Gesetz will er die in der Kantonsverfassung geforderte gesetzliche Grundlage für die Beteiligung des Kantons schaffen. Die Mehrheitsbeteiligung des Kantons soll erhalten bleiben.

Der Regierungsrat will die bisher noch fehlende gesetzliche Grundlage für die Beteiligung an der BLS schaffen. Damit setzt er eine entsprechende Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates um, die sich im Zusammenhang mit überhöhten staatlichen Abgeltungen mit der BLS AG befasst hatte. Der Kanton hält an der BLS AG und an der BLS Netz AG bedeutende Anteile. Die Kantonsverfassung schreibt vor, dass Art und Umfang von bedeutenden kantonalen Beteiligungen in einem Gesetz geregelt werden müssen. 

Mehrheitsbeteiligung des Kantons soll erhalten bleiben

Die Vorlage lässt die bestehende Beteiligung an der BLS AG und an der BLS Netz AG unverändert. Sie legt einen Rahmen fest, innerhalb dessen der Regierungsrat die Anteile bei Bedarf vergrössern oder verringern kann. Eine Mehrheitsbeteiligung des Kantons muss aber erhalten bleiben. Der Gesetzesentwurf umschreibt zudem die Ziele, die der Kanton mit der Beteiligung an der BLS AG und an der BLS Netz AG verfolgt. Im Vordergrund steht, dass der Kanton zu einem angemessenen Angebot im öffentlichen Regionalverkehr beitragen will. Hinzu kommen mobilitätspolitische, umwelt- beziehungsweise klimapolitische und raumplanerische Ziele.

Stärkere Einflussnahme des Kantons würde nicht dem Bundesrecht entsprechen

Die Schaffung des Beteiligungsgesetzes mit dem vorgesehenen Beteiligungsrahmen wurde im Vernehmlassungsverfahren mehrheitlich begrüsst. Einzelne Vernehmlassungsteilnehmende erachteten den Gesetzesentwurf als zu zurückhaltend. Sie forderten mehr Regulierung und eine verstärkte Einflussnahme durch den Kanton. Da Zweifel an der Vereinbarkeit solcher Anliegen mit übergeordnetem Recht bestanden, wurde dazu ein externes Gutachten eingeholt. Der Gutachter kam zum Schluss, dass die geforderten Ergänzungen nicht mit dem Bundesrecht kompatibel seien. Der Regierungsrat hält daher an seiner ursprünglichen Vorlage mit geringfügigen Anpassungen fest.

Der Gesetzesentwurf geht nun an den Grossen Rat. Dieser wird die Vorlage voraussichtlich in der Herbstsession beraten.

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