Änderung der Kulturförderungsverordnung
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen in den Regionen Oberaargau und Thun Oberland-West für die Beitragsperiode ab 2025 und für die Region Bern-Mittelland ab 2024 angepasst. Er hat eine entsprechende Änderung der kantonalen Kulturförderungsverordnung genehmigt. In der Region Oberaargau wird die KreuzKellerBühne in Herzogenbuchsee neu in die Liste aufgenommen, in der Teilregion Thun der Region Thun Oberland-West die Bachwochen Thun. Die beiden Neuaufnahmen erfolgen im Rahmen der generellen und alle vier Jahre durchgeführten Überprüfung der beitragsberechtigten Institutionen. In der Region Bern-Mittelland wird die Mühle Hunziken von der Liste gestrichen. Die Streichung erfolgt auf Wunsch der Kulturinstitution selber.
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Verordnung über die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (ZulaV) per 1. Januar 2024 verabschiedet. Diese Verordnung setzt die bundesrechtlichen Vorgaben um, indem sie zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung im Kanton Bern Höchstzahlen für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte festlegt. Damit soll in Zukunft vermieden werden, dass es in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in einzelnen oder mehreren Fachbereichen oder Regionen zu einer kostensteigernden Überversorgung mit medizinischen Leistungen kommt. Der Kanton Bern legt die Höchstwerte sehr umsichtig fest, um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden. Daher sind Regionen mit weniger als 10 Vollzeitäquivalenten pro Fachgebiet vorerst von der Festlegung von Höchstzahlen ausgenommen, auch wenn der Versorgungsgrad mehr als 100 Prozent beträgt. Weiter erfolgt ein Zulassungsstopp erst bei einem Versorgungsgrad von 115 Prozent, um einen gewissen Wettbewerb zu ermöglichen, in den nächsten Jahren anstehende Pensionierungen abzufedern und erste Erfahrungen in der Umsetzung des vorliegenden Zulassungsstopps zu sammeln. Die Verordnung konkretisiert zudem die bundesrechtlich verankerte Datenlieferungspflicht der Leistungserbringer ans Gesundheitsamt, damit der Regierungsrat zeitnah über die erforderliche Datenbasis zur Festlegung oder Anpassung der Höchstzahlen verfügt.
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Revision der Verordnung über die beruflichen Tätigkeiten im Gesundheitswesen
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Revision der Verordnung über die beruflichen Tätigkeiten im Gesundheitswesen (Gesundheitsverordnung, GesV) genehmigt. Im Zusammenhang mit den neuen bundesrechtlichen Bestimmungen wurden die Bewilligungsvoraussetzungen der Gesundheitsberufe, die in kantonaler Regelungskompetenz bleiben (Augenoptikerin und Augenoptiker, Drogistin und Drogist, Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter, Podologin und Podologe, Dentalhygienikerin und Dentalhygieniker, Heilpraktikerin und Heilpraktiker, Homöopathin und Homöopath, Akupunkteurin und Akupunkteur, Therapeutin und Therapeut der traditionellen chinesischen Medizin), überprüft und angepasst. Die Anpassungen betreffen vor allem Änderungen in der Bewilligungspraxis, die Einordnung von Fachleuten mit neuen Berufsbezeichnungen und die Zuordnung einzelner Berufsgruppen.
Zudem erhalten neu auch medizinische Masseurinnen und medizinische Masseure eine Bewilligung als Gesundheitsfachpersonen, falls sie den eidgenössischen Fachausweis als medizinische Masseurin oder als medizinischer Masseur, einen Fachausweis nach den ehemaligen Richtlinien des Schweizerischen Roten Kreuzes oder einen vom Schweizerischen Roten Kreuz als gleichwertig anerkannten ausländischen Fähigkeitsausweis erworben haben. Die beiden letzteren werden mit der Revision ausdrücklich berücksichtigt.
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Anna Tanner neu im Grossen Rat
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Anna Tanner (SP, Biel/Bienne) als per 08.12.2023 in den Grossen Rat gewählt erklärt. Sie ersetzt Andrea Zryd (SP, Magglingen), die aus dem Grossen Rat zurückgetreten und an Stelle der in den Ständerat gewählten Flavia Wasserfallen in den Nationalrat nachgerückt ist.
Kantonsbeitrag an das Projekt «Produire et manger local» im Berner Jura
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen Kantonsbeitrag von 3 Millionen Franken an das Projekt «Produire et manger local» im Berner Jura genehmigt. Ziel des Projekts ist, den Konsum regionaler landwirtschaftlicher Produkte und Spezialitäten zu fördern. Die Projektträgerschaft Association «Produire et manger» will die Produktion und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten stärken, eine gemeinsame Logistiklösung aufbauen und die Vermarktung der regionalen Produkte und Spezialitäten gezielt fördern und ausbauen. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen 10,5 Millionen Franken. Der Kantonsbeitrag wurde unter der Voraussetzung genehmigt, dass der Bund das Projekt mitfinanziert.
Darlehen an die Erneuerung der Bahnanlage Schönried-Horneggli
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einem Verpflichtungskredit für die Gewährung eines Investitionsdarlehens in der Höhe von 5 Millionen Franken und für die Haftung für ein Bundesdarlehen in der Höhe von 2,5 Millionen Franken an die Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG AG) zugestimmt. Mit den Darlehen wird der Bau einer kombinierten Gondel-/Sesselbahn als Ersatz für die bestehende Sesselbahn Schönried-Horneggli unterstützt. Die BDG AG hat für das Saanenland – eine Region mit hoher Tourismusabhängigkeit – eine sehr grosse volkswirtschaftliche Bedeutung. Die BDG AG beschäftigt im Winter 350 und im Sommer 150 Personen und ist in der Wintersaison eine der grössten Arbeitgeberinnen der Region. Dies rechtfertigt die Förderung mit einem zinslosen, rückzahlbaren Darlehen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP).
Leistungsverträge 2024–2027 mit Freilichtmuseum Ballenberg, Alpinem Museum und Schweizer Künstlerbörse
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den erneuerten Leistungsverträgen mit der Stiftung Ballenberg, der Stiftung «alps – Alpines Museum der Schweiz» und dem Verein «t. Theaterschaffen Schweiz» betreffend der Schweizer Künstlerbörse für die Jahre 2024 bis 2027 zugestimmt. Für deren finanzielle Unterstützung hat er insgesamt rund 2,6 Millionen Franken pro Jahr gesprochen. Der Kanton Bern unterstützt Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung auf der Grundlage des kantonalen Kulturförderungsgesetzes unabhängig von einer Beteiligung der Gemeinden mit Betriebsbeiträgen. Die bestehenden Leistungsverträge mit dem Freilichtmuseum Ballenberg, dem Alpinen Museum und der Schweizer Künstlerbörse – allesamt Kulturinstitutionen von nationaler Bedeutung – laufen Ende Jahr aus.
Beitrag aus dem Lotteriefonds und dem Kulturförderungsfonds an die Sanierung und Neuausrichtung des Schlosses Aarwangen
Das Schloss Aarwangen aus dem 13. Jahrhundert wird saniert und zu einem modernen Begegnungsort mit einem vielfältigen Angebot für Freizeit, Bildung und Gewerbe umgebaut. Das Grossprojekt soll mit rund 1,85 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds und 60 000 Franken aus dem Kulturförderungsfonds unterstützt werden. Der Regierungsrat des Kantons Bern beantragt dem Grossen Rat, die Beiträge zu genehmigen. Das Schloss Aarwangen steht seit dem Auszug des Regionalgerichts im Jahr 2012 leer. 2020 widmete der Kanton Bern das Schloss der neu gegründeten Stiftung Schloss Aarwangen, die es nun der Bevölkerung zugänglich machen will.
Beiträge aus dem Sportfonds
Der Regierungsrat hat Beiträge aus dem Sportfonds in der Höhe von rund 3,9 Millionen Franken bewilligt. Das neue Infrastrukturgebäude der Sportanlage Sandreutenen in Münsingen wird mit 494 000 Franken unterstützt, die Sanierung des Freibads Wyler in Bern mit 760 000 Franken. Die restlichen Beiträge kommen der Nachwuchsförderung im Leistungssport zugute. Unterstützt werden der Berner Oberländische Skiverband, der kantonalbernische Eishockeyverband, der Fussballverband Bern-Jura und der kantonalbernische Schwimmverband. Für die Nachwuchsförderung im Leistungssport stehen jährlich bis zu vier Millionen Franken aus dem Sportfonds zur Verfügung.