Die Kantonsverfassung schreibt vor, dass im Wahlkreis Biel-Seeland eine angemessene Vertretung der französischsprachigen Bevölkerung sichergestellt werden muss. Die bisherigen Regelungen dazu gaben immer wieder Anlass zu Diskussionen. Der Regierungsrat des Kantons Bern schickt nun eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (PRG) in die Vernehmlassung.
Bestimmung des Anteils und Umverteilung zwischen Listen
Innerhalb des zweisprachigen Wahlkreises Biel-Seeland werden der französischsprachigen Bevölkerung neu so viele Mandate garantiert, wie es ihrem prozentualen Anteil an der französisch- und der deutschsprachigen Bevölkerung des Wahlkreises entspricht. Bisher wurde der Anteil ins Verhältnis zur Gesamtbevölkerung gesetzt. Werden weniger französischsprachige Kandidatinnen und Kandidaten gewählt als die garantierte Sitzzahl, werden Umverteilungen vorgenommen. Neu sollen auch französischsprachige Gewählte auf nicht nach Sprache getrennten Listen den Garantiesitzen für die französischsprachige Bevölkerung angerechnet werden. Die neuen Regelungen sollen erstmals bei den Grossratswahlen 2026 angewendet werden. Sie dürften bei einer Beibehaltung der derzeitigen demografischen Verteilung zu einem zusätzlichen Garantiesitz für die französischsprachige Minderheit führen.
Vernehmlassung bis am 9. Oktober 2023
Das Vernehmlassungsverfahren wird heute eröffnet und dauert bis am 9. Oktober 2023. Die Unterlagen können online eingesehen und kommentiert werden. Dafür steht die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung. Sie ermöglicht eine einfache und bequeme Erfassung der Vernehmlassungseingabe.
Konsultation zur Verordnung über die politischen Rechte
Parallel zur Gesetzesänderung wird die Verordnung über die politischen Rechte (PRV) angepasst. Die statistischen Berechnungsgrundlagen für die Zuteilung der Mandate auf die Wahlkreise sowie die Regelungen für die Ermittlung der französischsprachigen Bevölkerung im Grossratswahlkreis Biel-Seeland werden auf Verordnungsstufe erlassen. Ebenfalls neu auf Verordnungsstufe eingeführt werden soll eine Deklarationspflicht der französischsprachigen Kandidierenden.