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28. Februar 2019
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Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
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Änderung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG)

Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Änderung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) zur Vernehmlassung freigegeben. Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Mai 2019.

Mit der Erlassänderung soll die vom Grossen Rat am 6. September 2018 im Rahmen der Beratung des Berichtes des Regierungsrates «Erfolgskontrolle FILAG» überwiesene Planungserklärung Saxer (FDP) umgesetzt werden. Die Planungserklärung verlangt, den seit 2012 geltenden Wert des harmonisierten Steuerertragsindexes (HEI) für den Vollzug der Mindestausstattung auf unter 86 zu senken. Der Schritt soll dazu beitragen, Gemeindefusionen zu fördern.

Die Finanzdirektion sieht vor, dem Regierungsrat zu beantragen, den für den Vollzug der Mindestausstattung massgebenden harmonisierten Steuerertragsindex per 1. Januar 2020 von 86 auf 84 zu senken. Gemäss Simulationsrechnung wird die Anpassung folgende Auswirkungen haben:

  • Der Gesamtbetrag der Mindestausstattung sinkt von 33,2 Millionen Franken um rund 9,1 Millionen Franken auf 24,1 Millionen Franken

  • Die Anzahl der anspruchsberechtigten Gemeinden verringert sich von 163 auf 139 Gemeinden

  • Bei keiner Gemeinde betragen die Mindereinnahmen mehr als 1 Steueranlagezehntel

  • Die Vorlage hat für den Kanton in den Jahren 2020 ff. Minderausgaben von jährlich rund 9,1 Millionen Franken zur Folge

Die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich dauert bis am 17. Mai 2019. Der Regierungsrat wird die Änderung voraussichtlich Anfang Juli 2019 verabschieden.

Mediendokumentation

  • Begleitschreiben
  • Vortrag
  • Verordnung (Synopse)
  • Beilage: Finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden
  • Vernehmlassungsadressatenliste
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