Der Richtplan Kanton Bern trat nach einer grundsätzlichen Überprüfung aufgrund des revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetzes im Jahr 2016 in Kraft («Richtplan 2030»). Die Umsetzung läuft planmässig. Dies zeigt der Controllingbericht `20, den der Regierungsrat zur Kenntnis genommen hat. In bestimmten Bereichen besteht aber Aktualisierungsbedarf. Deshalb sollen eine Strategie und 13 Massnahmen angepasst, eine Massnahme neu aufgenommen und eine gestrichen werden. Der Regierungsrat hat die öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung zu diesen Richtplananpassungen eröffnet. Diese wird erstmals als E-Mitwirkung durchgeführt.
Die wichtigsten Anpassungen
- Die Richtplaninhalte «Natur und Landschaft schonen und entwickeln» wurden grundsätzlich überprüft und angepasst, damit sie mit der Strategie Biodiversität des Regierungsrats in Einklang gebracht werden können.
- Im Bereich Mobilität werden neue, raumplanerisch abstimmungsbedürftige Vorhaben des öffentlichen Verkehrs aufgenommen und abgeschlossene aus dem Richtplan entlassen. Zudem soll der Standort Heimberg für verkehrsintensive Vorhaben aufgenommen werden.
- Im Bereich Abbau und Deponie werden Standorte aus den revidierten regionalen Richtplänen ADT der Regionalkonferenzen und Regionen in den kantonalen Richtplan überführt. Zusätzlich soll der Standort Därliggrat für die unterirdische Gewinnung von Hartschotter und Einlagerung von Schüttgut aufgenommen werden, um damit die übergeordnete räumliche Abstimmung sicherzustellen.
- Bei den Anlagen zur Windenergieproduktion werden die neuen Anforderungen des revidierten Energiegesetzes aufgenommen, wonach grössere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im nationalen Interesse liegen.
- Mit einer neuen Massnahme soll der Hochwasser-Überlastkorridor für den Aare-Hagneckkanal gesichert werden.
- Weil die gesetzlichen Grundlagen genügen und eine Richtplanmassnahme damit nicht mehr nötig ist, soll die Massnahme «Umsetzung der neuen Regionalpolitik» aus dem Richtplan gestrichen werden.
Die Vernehmlassung dauert bis 2. Dezember 2020.
Erstmals eine elektronische Mitwirkung
Zu den Richtplananpassungen `20 wird die Vernehmlassung und öffentliche Mitwirkung erstmals im Kanton Bern als E-Mitwirkung durchgeführt. Die Mitwirkungseingaben können einfach und bequem in einer benutzerfreundlichen Internetanwendung eingegeben werden. Der Regierungsrat hofft, dass die Stellungnahmen möglichst auf diesem Weg eintreffen, weil dadurch auch die Auswertung der Eingaben durch die Verwaltung deutlich effizienter erfolgen kann. Die E-Mitwirkung steht auf der Internet-Seite www.be.ch/richtplan zur Verfügung. Auch der Entwurf der Richtplan-Gesamtkarte, der Controllingbericht, der ganze gültige Richtplan sowie das Richtplan-Informationssystem sind dort einsehbar.