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21. Januar 2025
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Medienmitteilung der Steuerverwaltung
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Die Umsetzung der kantonalen Steuerstrategie ist auf Kurs

Um als Standort für Menschen und Unternehmen steuerlich attraktiv zu bleiben, senkt der Kanton Bern die Steueranlagen, passt die Steuertarife an und erhöht die Abzüge. Die Kantonale Steuerverwaltung zeigt per Anfang 2025 den Stand der Massnahmen im Rahmen der kantonalen Steuerstrategie sowie der Steuergesetzrevisionen 2024 und 2027 auf. Auch liefert sie aktuelle Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) auf den Kanton Bern.

Die generelle Steuerbelastung in Richtung Mittelfeld der Kantone senken – dies will der Kanton Bern mit seiner Steuerstrategie. Deren Umsetzung ist auf Kurs: Am 1. Januar 2025 trat auch bei den natürlichen Personen die zweite Senkung der Steueranlage seit 2021 in Kraft. 

Damit wurden die Steueranlagen der natürlichen und juristischen Personen seit 2021 je zweimal gesenkt: Von 3,06 auf 2,62 bei den juristischen Personen und von 3,06 auf 2,975 bei den natürlichen Personen. Auch die höheren Abzüge sind von Bedeutung: So können Familien im Steuerjahr 2024 im Rahmen der Steuergesetzrevision 2024 für die Kosten der Drittbetreuung von Kindern neu maximal 16'000 Franken pro Kind und Jahr abziehen. Das entspricht einer Zunahme um einen Drittel. Energiebewusste Berner Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wiederum können für ihre Photovoltaik- und Solarthermieanlagen von mehreren steuerlichen Entlastungen profitieren: Investitionen sind neu auch bei Neubauten abzugsfähig und wie Solarthermieanlagen nicht mehr Teil des amtlichen Werts bzw. des Eigenmietwerts. Zudem ist der selbstproduzierte Strom im Umfang des Eigenbedarfs neu steuerfrei.

Weitere Massnahmen folgen: Im Rahmen der Steuergesetzrevision 2027 will der Kanton die Tarifstufen bei tiefen Einkommen senken und den Abzug für bescheidene Einkommen erhöhen. Auch Ehepaare werden profitieren: Bei der Vermögenssteuer soll die Steuerfreigrenze für gemeinsam veranlagte Personen neu pro Ehepartnerin bzw. Ehepartner gewährt werden und sich damit auf 200'000 Franken verdoppeln.

Innovative Unternehmen profitieren von STAF-Massnahmen

Bereits seit 2020 werden im Rahmen des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) innovative Unternehmen entlastet, die in den Werkplatz Bern investieren und Forschung und Entwicklung vorantreiben. Denn der Kanton Bern setzt die mit dieser Reform eingeführten Massnahmen «Überabzug für Forschung & Entwicklung» und «Patentbox» vollständig um. Damit kann die Gewinnsteuerbelastung für Unternehmen, die ebendiese Massnahmen maximal ausschöpfen, um fast 9 Prozentpunkte auf 12,24 Prozent sinken. «In diesem Bereich konnten wir den steuerlichen Abstand zu anderen Kantonen deutlich verkleinern», so der Steuerverwalter Claudio Fischer.

198 Unternehmen machten im Steuerjahr 2020, deren 200 im Steuerjahr 2021 STAF-Ermässigungen geltend. Dies zeigt eine Analyse der Kantonalen Steuerverwaltung. 20 (2021: 21) Unternehmen sind frühere Statusgesellschaften (z.B. Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften) und 178 (2021: 179) ordentlich besteuerte Gesellschaften. 

STAF: 8,5 Millionen Mindereinnahmen 2021

Noch sind nicht alle dieser Unternehmen definitiv veranlagt. Dennoch zeigen die aktuellen Zahlen für das Steuerjahr 2021, dass sich die entsprechenden Steuererträge im Rahmen der Schätzungen des Regierungsrats entwickelt haben. Dies betont der Steuerverwalter Claudio Fischer an der heutigen (21.01.2025) Jahresmedienkonferenz der Steuerverwaltung des Kantons Bern: «Der Regierungsrat hatte bei der Kantonssteuer wegen der Umsetzung der STAF-Massnahmen jährliche Mindereinnahmen von 15 Millionen Franken geschätzt. 2021 betrugen sie effektiv 8,5 Millionen Franken.» 

Die geltend gemachten Abzüge für die STAF-Massnahmen «Überabzug für Forschung & Entwicklung» und «Patentbox» seien mit 44,5 Millionen Franken 2021 leicht geringer als erwartet. Im Vortrag des Geschäfts zu Handen des Grossen Rates ging der Regierungsrat seinerzeit von Abzügen in der Höhe von jährlich 52 Millionen Franken aus. «Hinzu kommt, dass die Kantonssteuererträge dieser 179 Gesellschaften – und der 21 ehemaligen Statusgesellschaften – höher liegen als erwartet», so Claudio Fischer.

AN20: Alle 730'000 Grundstücke sind neu revidiert

Nach dem entsprechenden Grossratsbeschluss startete die Steuerverwaltung des Kantons Bern 2020 die allgemeine Neubewertung (AN20) von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken. Seit Februar 2024 sind die Bewertungen aller 730'000 Grundstücke revidiert. Damit ist die steuerliche Gleichbehandlung gemäss den gesetzlichen Vorgaben wiederhergestellt. «Zudem erhalten die Gemeinden im Kanton Bern seit 2020 mehr Liegenschaftssteuern», erklärt Claudio Fischer. Anfang 2025 waren bei der AN20 noch 430 von insgesamt fast 13’000 Einsprachen hängig.

Dokumentation

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