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07. Juli 2023
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Kurzmitteilung des Amts für Gemeinden und Raumordnung
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Campingplatz Fanel: Planungszone der Gemeinde Gampelen ist unzulässig

Die Planungszone der Gemeinde Gampelen zum Campingplatz Fanel ist unzulässig und muss aufgehoben werden. Das hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) entschieden.

Im September 2022 hatte die Gemeinde Gampelen beschlossen, Gebiete betreffend den Campingplatz Fanel für zwei Jahre mit einer Planungszone zu belegen. Die Gemeinde begründete dies namentlich mit dem Ziel, den Campingplatz erhalten zu wollen. Die Errichtung der Planungszone bewirkte die Sistierung von Gesuchen um Bewilligung des Rückbaus des Campingplatzes. Gegen die Errichtung einer Planungszone erhoben die Umweltverbände eine Kollektiveinsprache. Die Gemeinde reichte die Planungszone beim AGR zur Behandlung der Einsprache ein und beantragte deren Abweisung. Das AGR hat die Kollektiveinsprache nun gutgeheissen.

Der Entscheid ist nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen bei der Direktion für Inneres und Justiz angefochten werden.

Informationen zum Rückbau Camping Fanel

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