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27. Juni 2024
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Medienmitteilung der Finanzkommission des Grossen Rates
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Finanzkommission bezieht Stellung zur Übernahme des Spitals Zweisimmen

Die Finanzkommission (FiKo) teilt die Einschätzung der Finanzkontrolle, dass bei der geplanten Übernahme des Spitals Zweisimmen durch die Medaxo AG die Finanzkompetenzen des Regierungsrates überschritten worden wären. Weiter heisst die FiKo die Teilrevision des SNBF-Gesetzes gut. 

Die FiKo anerkennt die Schwierigkeiten der aktuellen Situation rund um die Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung der Region Zweisimmen. Ebenso anerkennt sie das grosse Engagement der Direktion für Gesundheit, Soziales und Integration (GSI) und insbesondere ihres Direktors zum Finden einer Lösung.

Verletzung der Finanzkompetenzen

Aufgrund der zum aktuellen Zeitpunkt vorliegenden Informationen steht für die FiKo indes fest, dass im Zuge der Übertragung des Spitals Zweisimmen an eine private Spitalträgerschaft (Medaxo AG), die Finanzkompetenz des Regierungsrates überschritten worden wären. Es war geplant, dass auf Anweisung des Regierungsrates kantonale Mittel zur Erfüllung einer Staatsaufgabe direkt von der STS AG an die neue private Trägerschaft geflossen wären, was eine Umgehung des Grossen Rates darstellt. In der weiteren Bearbeitung des Geschäfts ist der Einhaltung der geltenden Ausgabenkompetenzen und der kantonalen Public Corporate Governance-Richtlinien die nötige Beachtung zu schenken.

Weitere Indiskretionen vermeiden

Ausserdem bedauert die Finanzkommission die Art und Weise, wie in der vorliegenden Angelegenheit in den letzten Wochen Informationen an die Medien und die Öffentlichkeit gelangt sind. Auch diesem Punkt ist in der weiteren Bearbeitung höchste Beachtung zu schenken. Die Kommunikation gegenüber Dritten hat koordiniert und bewusst zu erfolgen, vorzugweise in Absprache mit den beteiligten Partnern. Indiskretionen sind unter allen Umständen zu vermeiden.

Zustimmung zur Teilrevision des SNBF-Gesetzes

Weiter spricht sich die FiKo für eine Teilrevision des SNB-Fonds-Gesetzes aus. Mit der Teilrevision soll klargestellt werden, dass die Gelder des Gewinnausschüttungsfonds künftig ausschliesslich zur Finanzierung des anstehenden Investitionsmehrbedarfs eingesetzt werden.

Der SNB-Fonds ist ursprünglich zum Ausgleich von ausfallenden SNB-Ausschüttungen geschaffen worden. Eine 2023 in Kraft getretene Gesetzesrevision hat jedoch die gestaffelte Auflösung des Fonds festgelegt und sieht vor, dass die Mittel des SNB-Fonds und die Mittel des Spitalinvestitionsfonds einzig zur Finanzierung des anstehenden Investitionsmehrbedarfs eingesetzt werden. Dieser eindeutige politische Wille kommt im heutigen Gesetzeswortlaut noch zu wenig zum Tragen. Um künftige Diskussionen in der Sache zu vermeiden, hat der Regierungsrat in Absprache mit der FiKo deshalb die vorliegende Gesetzesrevision ausgelöst. Als zusätzlichen Punkt sieht die Teilrevision vor, dass Entnahmen aus den beiden Fonds nicht sofort abgeschrieben werden. 

Die Finanzkommission stimmt den Anträgen des Regierungsrates ohne Gegenstimmen zu. Das Geschäft kommt in der Herbstsession in den Grossen Rat. Es ist nur eine Lesung vorgesehen. Die Anpassung, die in der Sache eine Wiedergabe des bereits so bestehenden politischen Willens darstellt, wird rückwirkend für das Jahr 2023 in Kraft gesetzt.

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