Der Kanton Bern unterstützt seit 2006 den aufwendigen und kostspieligen Unterhalt von ausgewählten herausragenden Baudenkmälern mit wiederkehrenden Beiträgen aus dem Lotteriefonds. Damit sollen diese für den Kanton einzigartigen Bauten erhalten und für die Bevölkerung zugänglich und attraktiv bleiben. Für die Jahre 2025 bis 2028 beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat jährlich rund 4,4 Millionen Franken für die Instandhaltung. Für Massnahmen zur Instandsetzung beantragt er einen Rahmenkredit von insgesamt rund 14,2 Millionen Franken.
Baudenkmäler aus allen Regionen profitieren
Für folgende 18 herausragende Baudenkmäler aus allen Regionen des Kantons sollen in der Leistungsperiode 2025 bis 2028 Beiträge gesprochen werden:
- Berner Münster
- Schloss Burgdorf
- Schloss Holligen
- Schloss Hünegg (Hilterfingen)
- Schloss Jegenstorf
- Schloss Landshut (Utzenstorf)
- Schloss Laupen
- Schloss Oberhofen
- Schloss Schwarzenburg
- Schloss Spiez
- Schloss Thunstetten
- Schloss Wyl (Schlosswil)
- von Rütte-Gut (Sutz-Lattrigen)
- Rebbaumuseum Hof (Ligerz)
- Rebhaus Wingreis (Twann)
- Bauernmuseum Althuus (Jerisberghof, Ferenbalm)
- Maison du Banneret Wisard (Grandval)
- Kulturmühle Lützelflüh
Kulturelles Erbe für Bevölkerung erhalten
Um von den ausserordentlichen Beiträgen aus dem Lotteriefonds profitieren zu können, müssen die Baudenkmäler strenge Kriterien erfüllen. Die neue Geldspielgesetzgebung von 2021 verlangt, dass die Baudenkmäler abgesehen von ihrer geschichtlich und baulich herausragenden Bedeutung als «Wahrzeichen der Region» gelten und gemeinnützigen Trägerschaften gehören, die sich dem Erhalt und der Pflege dieser Objekte verpflichten.
Die Baudenkmäler müssen öffentlich zugänglich sein, damit die Bevölkerung von diesem einmaligen kulturellen Erbe profitieren kann. Viele Objekte bieten interessante Angebote für die ganze Familie und laden beispielsweise neben der Besichtigung des Baudenkmals auch zum Besuch eines Museums oder zum Spazieren in einem Park ein. «Mit den Beiträgen aus dem Lotteriefonds trägt der Regierungsrat dazu bei, dass diese herausragenden Baudenkmäler im Kanton Bern auch für künftige Generationen erhalten bleiben», sagt Regierungspräsident Philippe Müller.
Gemeinnützige Verwendung von Geldspielmitteln
Geldspiele werden in der Deutschschweiz von der Genossenschaft Swisslos veranstaltet. Die Reingewinne fliessen an die Kantone, die die Mittel für gemeinnützige Zwecke insbesondere für Kultur, Sport und Soziales verwenden. Dem Kanton Bern stehen dafür aktuell jährlich rund 69 Millionen Franken zur Verfügung, die über den Lotterie- und Sportfonds und den Kulturförderungsfonds an die Bevölkerung zurückfliessen.
- Schloss Burgdorf (Bild: Stiftung Schloss Burgdorf)
- Maison du Banneret Wisard in Grandval (Bild: Maison du Banneret Wisard)
- Kulturmühle Lützelflüh (Bild: Stiftung Kulturmühle Lützelflüh)
- Schloss Spiez (Bild: Tobias Schmid)