Der Grosse Rat hat in der Herbstsession 2021 eine Verfassungsvorlage zur «Justizverfassung und Massnahmen aus der Justizreform II» in erster Lesung beraten. Diese wird nun aufgeteilt. Hintergrund ist ein zwischenzeitlich erfolgtes Kurzgutachten, welches zum Schluss kommt, dass eine Bestimmung der Vorlage mit Blick auf die Einheit der Materie möglicherweise problematisch sein könnte. Zu dieser und einer weiteren Bestimmung erfolgt nun in einem verkürzten Verfahren eine Vernehmlassung. Die zweite Lesung der Vorlagen findet in der Sommersession 2022 statt.