Im Zusammenhang mit der Abstimmung zur Kantonszugehörigkeit der Gemeinde Moutier steht der Regierungsrat des Kantons Bern in engem Austausch mit den Bundesbehörden, die den Ablauf des durch die Gemeinde organisierten Urnengangs begleiten und überwachen. Über einen dieser Kontakte wird heute in den Medien berichtet.
Es ist im Interesse aller Beteiligten, dass – nachdem die Abstimmung von 2017 durch die Justiz für ungültig erklärt wurde – die Abstimmung vom 28. März 2021 so abgewickelt werden kann, dass sie nicht Anlass zu Beschwerden gibt. Der Regierungsrat hat im November 2020 im Einvernehmen mit den institutionellen Partnern der Tripartite-Konferenz das Abstimmungsverfahren im Detail festgelegt.
Breite Abklärungen
Zentral für das Vertrauen in eine Abstimmung ist ein korrekt geführtes Register der Stimmberechtigten. Wie am 5. März 2021 vom Kanton mitgeteilt, sind mit Blick auf die Abstimmung in Moutier bei rund 830 Personen Abklärungen zur Stimmberechtigung vorgenommen worden. Die vom Kanton zusammen mit den Gemeindebehörden durchgeführte Kontrolle des Stimmregisters wird bis zum Abstimmungssonntag und danach bis zum Inkrafttreten des Abstimmungsergebnisses fortgesetzt.
Grössere Anzahl Zuzüger
Im Zusammenhang mit diesen Kontrollen hat das EJPD vorletzte Woche den Regierungsrat des Kantons Bern angeschrieben und Fragen zum Stand der Arbeiten gestellt. Im Antwortschreiben weist der Regierungsrat auf verschiedene Themen der Kontrolle hin, unter anderem auf die Frage des Abstimmungstourismus. Der Kanton Bern hat in seinem Antwortschreiben, über das heute Medien berichten, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt (siehe Medienmitteilung vom 16.9.2020) gemachte Feststellung wiederholt, wonach eine grössere Anzahl von Personen nach Moutier gezogen ist. Dies war auch in den letzten Wochen des Jahres 2020 der Fall, nachdem am 6. Oktober 2020 das Datum der Abstimmung festgelegt worden war.
Um einen allfälligen «Abstimmungstourismus» möglichst einzuschränken, hat der Kanton Bern darauf gedrängt, dass der Abstimmungstermin möglichst früh im Jahr angesetzt wird. Ob diese Personen tatsächlich ihren Lebensmittelpunkt in Moutier haben und mit der Absicht des dauernden Verbleibens in die Gemeinde gekommen sind, wird erst die Zukunft weisen können.