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01. Juni 2021
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Eidgenössisches Sprachengesetz
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Bundesbeiträge für 28 zweisprachige Projekte

Gestützt auf das eidgenössische Sprachengesetz hat der Bund für das Jahr 2021 einen Gesamtbeitrag von 250 000 Franken an den Kanton Bern ausgerichtet. Mit dem Bundesbeitrag wurden 28 Projekte unterstützt, die in verschiedenen Bereichen wie Kultur, Gesundheit und Bildung zur Lebendigkeit der kantonalen Zweisprachigkeit beitragen. Der Kanton Bern wird 2021 ausserdem mehrere zweisprachige Projekte mit insgesamt 200 000 Franken unterstützen, wovon 60 000 Franken an fünf Projekte gehen, die ebenfalls vom Bund unterstützt werden.

Die vom Bundesamt für Kultur gesprochenen Gelder werden im Kanton Bern auf Antrag einer Arbeitsgruppe verteilt. In dieser Arbeitsgruppe, die vom Vizestaatsschreiber des Kantons Bern geleitet wird, sind der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB), das Forum für die Zweisprachigkeit, der Bernjurassische Rat (BJR) sowie mehrere Direktionen der Kantonsverwaltung vertreten. Rund 70 Prozent des Bundesbeitrags 2021 wurden in die Bereiche Kultur und Bildung investiert: Mehrere kulturelle Institutionen haben somit Hilfen im Gesamtbetrag von 82 500 Franken erhalten.

Der Bildungsbereich wurde mit insgesamt 90 500 Franken unterstützt. Die Spitäler haben zur Förderung ihrer Zweisprachigkeit einen Gesamtbeitrag von 54 000 Franken erhalten. Weitere Projekte aus anderen Bereichen haben zudem Bundeshilfen in der Höhe von 23 000 Franken erhalten. So gingen unter anderem 6000 Franken an das von Pro Senectute lancierte nationale Programm «Gymnastik im Wohnzimmer», das zu Beginn der Pandemie geschaffen wurde, um über TV-Sendungen das Turnen zu Hause zu fördern. Diese Subvention wurde mit Geldern aus dem kantonalen Budget zur Förderung der Zweisprachigkeit ergänzt.

Kantonale Zweisprachigkeitsförderung

Der Kanton Bern möchte das Potenzial, das sich aus dem Miteinander von zwei Sprachen und zwei Kulturen ergibt, besser ausschöpfen. Entsprechend den Empfehlungen der Expertenkommission Zweisprachigkeit hat der Regierungsrat ab 2020 finanzielle Mittel zur Förderung der kantonalen Zweisprachigkeit bereitgestellt. Von den 200 000 Franken, die der Kanton 2021 für die Stärkung der Zweisprachigkeit einsetzt, gehen Finanzhilfen in der Höhe von 63 886 Franken an Projekte, die auch gemäss eidgenössischem Sprachengesetz unterstützt werden. Dank dieser Unterstützung, die auf dem Sonderstatutsgesetz beruht, können verschiedene Projekte in mehreren Bereichen wie Kultur, Bildung und Gesundheit gefördert werden.

Die Beiträge 2021 gemäss Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpG) verteilen sich wie folgt:

  • Erstellung von Unterrichtsunterlagen für den bilingualen Unterricht in Deutsch-Französisch im BWZ Lyss in Ermangelung bestehender Lehrmittel (4000 Franken)
  • Homepageauftritt BWZ Lyss französisch für bilinguale Teile (4500 Franken)
  • Einführung und Aufbau Lehrpersonen Bili (4000 Franken)
  • Übersetzung und Druck der Broschüre zum «Weltacker Attiswil» auf Französisch (3000 Franken)
  • Zweisprachigkeit des Berufsverbands «Bildung Bern – Formation Berne» (12 000 Franken)
  • Immersionsklasse Lehrpersonenausbildung Primarstufe Bilingualer Studiengang/Cursus bilingue HPBern (15 000 Franken)
  • Touqan – Sprache, digitale & akademische Fähigkeiten für Flüchtlinge in der Schweiz (5000 Franken)
  • Übersetzung/Übertitelung in französischer Sprache der TOBS-Schauspiele (10 000 Franken)
  • Bieler Fototage «L'image fait débat» (6 000 Franken)
  • Kulturvermittlung am Festival du Film Français d'Helvétie: Schülerfestival und Jugendjury am FFFH (15 000 Franken)
  • Theaterstück «Die Diagnose» (7500 Franken)
  • Förderung der Zweisprachigkeit für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung (5000 Franken)
  • Zweisprachiger Unterricht und Sensibilisierung für die Zweisprachigkeit an der Musikschule Biel (6000 Franken)
  • Verein aJir – Zwei- und französischsprachige Berufsbildung in Biel (25 000 Franken)
  • Théâtre de la Grenouille – Loup/Wolf (11 000 Franken)
  • Multimondo – Forum Together und zweisprachiges Konzert für Kinder (8000 Franken)
  • ExceptionnELLES – 50 Jahre Frauenstimmrecht (8 000 Franken)
  • Zweisprachigkeit und Übersetzung in der kantonalen Planungsgruppe (3000 Franken)
  • Nebia – Wiedereröffnung für das deutschsprachige Publikum (15 000 Franken)
  • Spitalzentrum Biel – Zweisprachigkeit bei der Spitalversorgung, Rekrutierung und Ausbildung (20 000 Franken)
  • BKSE, Handbuch Sozialhilfe (2500 Franken)
  • Zweisprachige Informationen des Verbands der Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz (BKSE) (3500 Franken)
  • CH4+ ein mehrsprachiges Schweizer Text- bzw. Lesebuch (10 000 Franken)
  • Französischsprachiger Auftritt im Bereich Karriereseite UPD (7000 Franken)
  • Inselspital Bern – Französischkurs für Mitarbeitende mit Patientinnen-/Patientenkontakt (13 000 Franken)
  • Inselspital Bern – Förderung des Selbstmanagements nach Spitalaustritt durch französische Informations- und Schulungsunterlagen (8 000 Franken)
  • Deutsch- und Französischkurse für das Personal der psychiatrischen Abteilung des Hôpital du Jura bernois (HJB), Ambulatorium Biel (13 000 Franken)
  • Pro Senectute – «Gymnastik im Wohnzimmer», eine übersetzte/untertitelte Sportsendung für die lokalen TV-Sender im Kanton Bern (6000 Franken)

Die zusätzlich zum SpG zur Förderung der Zweisprachigkeit ausgerichteten Kantonshilfen verteilen sich wie folgt:

  • Förderung der Zweisprachigkeit für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung (15 000 Franken)
  • Verein aJir – Zwei- und französischsprachige Berufsbildung in Biel (10 000 Franken)
  • ExceptionnELLES – 50 Jahre Frauenstimmrecht (7000 Franken)
  • Inselspital Bern – Französischkurs für Mitarbeitende mit Patientinnen-/Patientenkontakt (12 900 Franken)
  • Pro Senectute – «Gymnastik im Wohnzimmer», eine übersetzte/untertitelte Sportsendung für die lokalen TV-Sender im Kanton Bern (18 986 Franken)

Hinweis

Bundeshilfen an mehrsprachige Kantone: Beiträge 2022

Beitragsgesuche für das Jahr 2022 sind bis spätestens am 30. September 2021 an folgende Adresse zu richten: Staatskanzlei des Kantons Bern, Amt für Zweisprachigkeit, Gesetzgebung und Ressourcen (AZGR), Postgasse 68, 3008 Bern (E-Mail: info.azgr@be.ch).

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