Mit der Revision des Gesetzes über die politischen Rechte will der Kanton Bern erstmals Transparenzpflichten bei der Politikfinanzierung von kantonalen Wahlen und Abstimmungen einführen. Neu sollen Kampagnen von mehr als 20’000 Franken für die Wahl in den Regierungsrat und den Grossen Rat und für kantonale Volksabstimmungen gegenüber der Öffentlichkeit offengelegt werden müssen. Das gilt auch für Zuwendungen von mehr als 5’000 Franken, die für offenlegungspflichtige Kampagnen getätigt werden. Für die kantonal geregelten Ständeratswahlen sind die höheren Schwellenwerte von mehr als 50'000 Franken für Kampagnen sowie über 15’000 Franken pro Zuwendung vorgesehen, wie sie gemäss Bundesrecht auch für die Nationalratswahlen gelten. Die Offenlegungsregeln sind durch die Motion 060-2021 «Transparenz über Politikfinanzierung – auch kantonal» initiiert worden, die der Grosse Rat in der Wintersession 2021 überwiesen hat.
Transparenz soll Vertrauen in die Politik stärken
Mit den neuen Transparenzregeln werden die Stimmberechtigten vor kantonalen Urnengängen besser über die versuchte politische Einflussnahme grosser Geldgeberinnen und -geber informiert sein. Die Transparenzregeln sollen dem politischen Meinungsbildungsprozess dienen. Sie tragen dazu bei, Vertrauen in die Politik zu schaffen und die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb zu fördern. Die Bevölkerung wird dazu die offenlegungspflichtigen Informationen vor den Urnengängen auf einer digitalen Plattform einsehen können. Um den Vollzug auch für die betroffenen Parteien, Interessengruppen und Kandidierenden zu vereinfachen, orientiert sich die kantonale Gesetzgebung weitgehend am Bundesrecht, das für die eidgenössischen Wahlen 2023 erstmals angewandt wird.
Bei der Überprüfung der Offenlegungspflichten setzt der Kanton Bern anstelle von staatlichen Sanktionsmöglichkeiten verstärkt auf die soziale Kontrolle durch die transparent informierte Öffentlichkeit. Die neuen Transparenzregeln sollen spätestens bei den kantonalen Gesamterneuerungswahlen 2026 zum ersten Mal angewendet werden.
Vernehmlassung bis am 22. Januar 2024
Die Staatskanzlei eröffnet heute das Vernehmlassungsverfahren zum Gesetz über die politischen Rechte. Die Vernehmlassung dauert bis am 22. Januar 2024. Die Unterlagen können online eingesehen und kommentiert werden. Dafür steht die Internetanwendung E-Mitwirkung zur Verfügung. Sie ermöglicht eine einfache und bequeme Erfassung der Vernehmlassungseingabe.