Das baufällige Regionalgefängnis Biel/Bienne soll durch einen Neubau ersetzt werden. Dieser soll auf dem Gelände der bestehenden und auch inskünftig weiterbetriebenen Justizvollzugsanstalt Witzwil realisiert werden. Weiter kommt auch der geschlossene Vollzug des Thorbergs in diesen Neubau. Er wird 150 Haftplätze im geschlossenen Vollzug für Männer sowie 50 Plätze für Untersuchungs- und Sicherheitshaft bieten.
Um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden, soll ein Gesamtleistungswettbewerb durchgeführt werden. In der Sommersession 2023 wies der Grosse Rat den 12-Millionen Franken Kredit auf Antrag der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) mit fünf Auflagen an die Regierung zurück. Der Grosse Rat verlangte zusätzliche Abklärungen, insbesondere zum Bedarf an Haftplätzen und zur Abstimmung mit den zwei Deutschschweizer Konkordaten. Aus Sicht der BaK war es wichtig, dass dieser Bedarf sowie die Betriebs- und Investitionskosten gründlich geprüft werden sollten, bevor ein grosser Neubau mit kostenintensiven Haftplätzen in Auftrag gegeben wird. Die Ergebnisse liegen nun vor. Aus Sicht der BaK wurden die Auflagen des Grossen Rats erfüllt. Der Bedarf wurde weiter präzisiert und die BaK sieht den geplanten Neubau nun auf einer gut fundierten Grundlage. Sie beantragt dem Grossen Rat, dem Kredit für die Durchführung eines Gesamtleistungswettbewerbs für den Gefängnisneubau zuzustimmen.
Um den Neubau realisieren zu können, müssen insbesondere landwirtschaftliche Anlagen zurückgebaut werden. Diese Landwirtschaftsgebäude stehen grösstenteils am Ende ihres Lebenszykluses, werden für den Betrieb des Strafvollzugs in Witzwil aber weiterhin benötigt. Für die Projektierung der Ersatzneubauten wird ein Kredit von 1,5 Millionen Franken beantragt. Die notwendigen Erneuerungsarbeiten bei den landwirtschaftlichen Gebäuden werden terminlich und betrieblich auf das Neubauprojekt abgestimmt. Der Grosse Rat hat verlangt, auf die Ausrichtung des Landwirtschaftsbetriebs einzugehen und zu überprüfen, wie viele Arbeitsplätze künftig in den verschiedenen Arbeitsbereichen nötig sind. Aus Sicht der BaK entsprechen die geplanten Ersatzneubauten der künftigen Betriebsgrösse und ermöglichen eine sinnvolle Beschäftigung der Insassen in der Landwirtschaft sowie in anderen Arbeitsbereichen.
Demnächst soll die Heizung der Justizvollzugsanstalt erneuert werden. Damit das organische Material aus der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft wiederverwendet werden kann, soll gemäss BaK die technische Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Biogasanlage geprüft werden. Die BaK beantragt dem Grossen Rat, dem Projektierungskredit mit diesem Prüfauftrag zuzustimmen.