Mit der Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht bei Gewässerwechseln von Schiffen reagiert der Kanton auf die wachsende Bedrohung der Gewässer durch invasive Tier- und Pflanzenarten. Diese werden oft unbeabsichtigt zum Beispiel am Rumpf oder im mittransportierten Wasser von Freizeitschiffen verschleppt. Die Melde- und Reinigungspflicht wird für immatrikulierte Schiffe gelten. Für Schiffe ohne Nummer und für Wassersportgeräte bleibt eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers dringend empfohlen.
Neue Regelung gilt ab Ende September
Der Grosse Rat fordert die Einführung einer Schiffsmelde- und -reinigungspflicht mit der Annahme der Motion «Keine Weiterverbreitung von Quaggamuscheln». Eine solche gilt bereits in den Kantonen der Zentralschweiz. Weitere Kantone prüfen derzeit eine Einführung. In einem ersten Schritt wird der Kanton Bern die Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe per Allgemeinverfügung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes einführen. Die neue Regelung soll ab 23. September 2024 gelten. Ab 1. Januar 2025 würde die Allgemeinverfügung durch das Dekret des Grossen Rates abgelöst. Die Beratungen im Grossen Rat werden in der Herbstsession 2024 stattfinden.
Einfache Anwendung mit Online-Meldeplattform
Die Meldung erfolgt über eine einfache Online-Anwendung. Die Reinigung führen spezialisierte und vom Kanton bezeichnete Reinigungsstellen durch. In der Regel sind es Werften. Die Standorte befinden sich unmittelbar in der Nähe der grossen Berner Seen und sind in der Online-Anwendung sowie auf der zentralen Informations-Website des Kantons Bern (www.be.ch/schiffsreinigungspflicht) aufgeführt. Das Angebot soll weiter ausgebaut werden, damit die Kundschaft möglichst kurze Anfahrtswege hat. Die Kosten der Reinigung sind abhängig von der Grösse des Schiffs und belaufen sich auf voraussichtlich 250 bis 450 Franken. Wer die Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe bei einem Gewässerwechsel missachtet, wird mit einer Busse von 1000 bis 5000 Franken bestraft.
Invasive Pflanzen und Tiere können grosse Schäden verursachen
Am Beispiel der Quaggamuschel zeigt sich, dass invasive gebietsfremde Arten grosse negative Auswirkungen ökonomischer und ökologischer Art haben. So kann die Quaggamuschel bei Wasserversorgungen zu Schäden in Millionenhöhe führen, indem sie Filter und Leitungen verstopft. Sie kann sich sehr rasch vermehren und so grosse Veränderungen in Seen herbeiführen und die Berufs- und Freizeitfischerei behindern. Einheimische Tierarten drohen auszusterben. Die Kosten für die Schiffreinigungspflicht sind sehr viel tiefer als die möglichen wirtschaftlichen und ökologischen Schäden einer Einschleppung in weitere Gewässer.