Im April 2023 wurde die kantonale Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!» eingereicht. Während der Regierungsrat die Initiative ablehnt und dem Stimmvolk ohne Gegenvorschlag unterbreiten will, hat sich eine Mehrheit der vorberatenden Finanzkommission (FiKo) entschieden, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Sie ist der Ansicht, dass eine Verankerung in der Verfassung nicht passend ist und schlägt deshalb vor, die Regelungen auf Gesetzesstufe vorzunehmen.
Sterilisation statt Abschuss
Hauptelement des Gegenvorschlags ist, dass neben dem Abschuss der schadenstiftenden Tiere die Sterilisation geprüft wird. Die Sterilisation ist ein kurzer, unproblematischer Eingriff, der das soziale Gefüge der betroffenen Tiere und ihrer Rudel intakt lassen soll. Die Massnahme könnte vor allem mittel- bis langfristig erfolgreich sein, weil weniger Jungtiere nachfolgen und der Bestand besser und ohne Abschüsse reguliert werden kann. Zur Umsetzung soll der Kanton zusammen mit den zuständigen Stellen des Bundes ein Pilotprojekt ins Leben rufen.
Kantonalen Handlungsspielraum nutzen
Zudem will die FiKo-Mehrheit mit dem Gegenvorschlag sicherstellen, dass die zuständigen kantonalen Stellen ihren Handlungsspielraum in jedem Fall zugunsten der Regulierung und Beschränkung des Bestandes an Grossraubtieren nutzen. Dazu gehört in erster Linie, dass sie unmittelbar nach Überschreiten der Schadenswerte die gemäss Bundesrecht vorgesehenen Massnahmen ergreifen, das heisst die Verfügung des Abschusses oder allenfalls künftig der Sterilisation.
Herdenschutz beschränken
Die FiKo-Mehrheit ist darüber hinaus der Ansicht, dass die hauptsächlichen Herdenschutzmassnahmen – Elektrozäune und Herdenschutzhunde – nur ungenügend vor Grossraubtieren schützen. Zudem sind sie teuer. Aufgrund der Vorgaben des Bundes kann nicht vollständig auf diese Massnahmen verzichtet werden. Zusätzliche Massnahmen sollen jedoch zukünftig nur ergriffen werden, wenn sie ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.
Position der FiKo-Minderheit
Eine starke Minderheit der FiKo lehnt den Gegenvorschlag ab und möchte – wie der Regierungsrat – die Volksinitiative dem Stimmvolk ohne Gegenvorschlag unterbreiten. Die Minderheit sieht grundsätzlich keinen Regelungsbedarf auf Kantonsebene. Die Sterilisation sei ein untaugliches Mittel zur unmittelbaren Gefahrenabwehr. In der Umsetzung der Massnahmen würden sich viele ungeklärte Fragen stellen. Zudem sei bei der Sterilisation im Vergleich zum Abschuss mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen.
Verkürzte Vernehmlassung
Die Vernehmlassung zum Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Für einen Kanton Bern mit regulierbarem Grossraubtierbestand!» beginnt am 11. Februar und dauert bis am 11. März 2025. Die Frist für die Vernehmlassung ist verkürzt angesetzt, weil die vorberatende Kommission die Volksinitiative mitsamt Gegenvorschlag spätestens in der Sommersession 2025 dem Grossen Rat unterbreiten muss (1. Lesung Gegenvorschlag).