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29. August 2023
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Medienmitteilung des Regierungsrates
:

Regierungsrat entlastet Familien stärker von den Krankenkassenprämien

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Prämienverbilligung für Familien rückwirkend ab Anfang 2023 zu verstärken. Rund 44 300 Personen, verteilt auf 17 300 Haushalte, werden so finanziell entlastet. Die zusätzlichen Ausgaben betragen jährlich 31 Millionen Franken.

Die finanzielle Belastung durch die Krankenkassenprämien ist im Kanton Bern in den letzten Jahren ständig gestiegen. Dieses Jahr lag die Zunahme durchschnittlich bei 6,4 Prozent. Damit ist Bern unter den acht Kantonen mit den höchsten Krankenkassenprämien. Für das kommende Jahr zeichnen sich bereits weitere Erhöhungen ab. Die hohen Prämien belasten insbesondere Familien. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat deshalb entschieden, die Kriterien für den Anspruch auf Prämienverbilligungen anzupassen.

Mehr Verbilligungen für Paare mit Kindern und Alleinerziehende

«Der Regierungsrat will Paare mit Kindern und Alleinerziehende stärker entlasten», sagte Regierungsrätin Evi Allemann an der heutigen Medienkonferenz (29. August 2023). Von den Änderungen profitieren insgesamt rund 44 300 Personen aus 17 300 Haushalten. 34 300 Personen aus 8 200 Haushalten erhalten neu eine individuelle Prämienverbilligung (IPV). Rund 10 000 Personen erhalten eine höhere IPV als bisher. Damit die begünstigten Personen möglichst rasch finanziell entlastet werden, treten die Änderungen der Kantonalen Krankenversicherungsverordnung rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft.

Rund 28 Prozent der Bevölkerung erhalten Prämienverbilligung

Mit diesen Massnahmen werden im Jahr 2023 insgesamt rund 293 500 Personen oder 28 Prozent der Berner Bevölkerung mit IPV unterstützt. Der Anteil der Bevölkerung mit Anspruch auf IPV ist seit 2020 gesunken und lag letztes Jahr knapp unter 25 Prozent. Im Budget 2022 wurden deshalb rund 49 Millionen Franken und 2021 rund 29 Millionen Franken nicht ausgeschöpft. Analysen zeigen, dass eine Kombination von verschiedenen Faktoren dazu geführt hat. Einige davon sind:

  • Höhere Einkommen der Bezügerinnen und Bezüger der individuellen Prämienverbilligung
  • Weniger Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen
  • Rückgang bei den Kosten für die Übernahme von Verlustscheinen

Mit den Massnahmen kommt der Regierungsrat seiner gesetzlichen Verpflichtung nach, 25 bis 45 Prozent der Kantonsbevölkerung mit einer Prämienverbilligung zu entlasten.

Zusätzliche Ausgaben von rund 31 Millionen Franken jährlich

Die zusätzlichen Mittel für das Jahr 2023, voraussichtlich rund 31 Millionen Franken, sind im Budget enthalten. Wenn sich die Ausgangslage für die Anspruchsberechtigung nicht grundlegend ändert (z.B. zugrundeliegende Einkommen, Arbeitslosigkeit, demografische Faktoren), ist auch für die Folgejahre mit diesen Mehrkosten zu rechnen.

Kein neuer Antrag erforderlich

Die neuen Ansprüche für eine Prämienverbilligung werden automatisch vom Amt für Sozialversicherungen berechnet. Dies gilt auch für Personen, die 2023 bereits einen Antrag auf Prämienverbilligung gestellt haben. Es ist nicht nötig, einen neuen Antrag einzureichen. 

Mediendokumentation

  • Referat Regierungsrätin Evi Allemann
  • Präsentation Regierungsrätin Evi Allemann
  • Faktenblatt Änderung der Kantonalen Krankenversicherungsverordnung (KKVV)

Video Medienkonferenz der Direktion für Inneres und Justiz

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