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26. Juni 2020
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Vernehmlassung zum kantonalen Sportfördergesetz
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Verbesserung der kantonalen Sportförderung

Der Regierungsrat hat das Vernehmlassungsverfahren zum kantonalen Sportförderungsgesetz eröffnet. Das Gesetz soll die rechtlichen Grundlagen den aktuellen Gegebenheiten anpassen und die Umsetzung der Strategie «Sport Kanton Bern» ermöglichen.

Das revidierte kantonale Sportförderungsgesetz (KSFG) soll die aktuelle Situation der verschiedenen Bereiche der Sportförderung darstellen und die Schwerpunkte der Sportförderungspolitik definieren. Zudem soll es die Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Bern und weiteren auf dem Gebiet der Sport- und Bewegungsförderung tätigen Institutionen optimieren. Weiter soll es das Zusammenwirken aller an der Sport- und Bewegungsförderung beteiligten kantonalen Direktionen und Ämter stärken. 

Die Gliederung des Erlasses wurde an die Strategie «Sport Kanton Bern» angelehnt, welche der Regierungsrat beschlossen und der Grosse Rat mit Planungserklärungen zur Kenntnis genommen hat. Nach einem Kapitel mit allgemeinen Bestimmungen folgen die Kapitel «Breitensport», «Leistungssport», und «Bildung und Sport». Die Kapitel «Sportanlagenplanung» und «gemeinsame Bestimmungen» wirken sich als Querschnittsthemen auf die drei vorgegangenen Kapitel aus. Im Bereich des Breiten- und des Leistungssports wird die Möglichkeit des Kantons verankert, in der Sportförderung selber tätig zu sein und entsprechende Angebote zu konzipieren sowie Programme und Projekte zu unterstützen.

Gesetz als Grundlage für die Sportstrategie des Kantons

Die Diskussion der Strategie «Sport Kanton Bern» zeigte, dass der Aufbau von Sportanlagenkonzepten auf Stufe Kanton und Region ein Bedürfnis darstellt. Im Grossen Rat wurden entsprechende Planungserklärungen überwiesen. Dieses Anliegen soll im KSFG aufgenommen werden, indem der Kanton verpflichtet wird, ein Sportanlagenkonzept zu entwickeln. Auf regionaler Stufe soll die entsprechende Planung in Form von Richtplänen erfolgen. Damit lassen sich die angestrebten räumlichen Entwicklungen und die Sportanlagenplanungen des Kantons sowohl inhaltlich als auch zeitlich aufeinander abstimmen.

Der Regierungsrat ist überzeugt, mit dem KSFG eine Vorlage der Vernehmlassung zu unterbreiten, die viele Anliegen der Anspruchsgruppen im Bereich des Sports aufnimmt und eine ideale Grundlage für die Weiterentwicklung im Sinne der Strategie «Sport Kanton Bern» darstellt.

Die Vernehmlassung dauert bis am 25. September 2020.

Vernehmlassungsunterlagen

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