Gemeinde Roggwil: Sanierung Mumenthalstrasse
In Roggwil muss die Mumenthalstrasse zwischen der Einmündung Langenthalstrasse und der Kaltenherberge saniert werden. Im Rahmen der Sanierung wird die Strasse leicht verbreitert und auf beiden Seiten werden Velostreifen markiert. Nach der Sanierung wird die Kantonsstrasse auf der Strecke zwischen Langenthal und Wynau durchgehend über Velostreifen verfügen. Für das Projekt hat der Regierungsrat einen Kredit von 1,25 Millionen Franken genehmigt.
Gemeinde Eggiwil: Verbesserung des Hochwasserschutzes
Der Regierungsrat hat 650’000 Franken für die Verbesserung des Hochwasserschutzes des Weilers Holzmatt in Eggiwil bewilligt. Unter anderem soll der Schmittengraben abgesenkt werden. Dadurch wird die Abflusskapazität vergrössert und das Gewerbe- und Wohngebiet Holzmatt besser vor Hochwassern geschützt.
Nachkredit für das Amt für Justizvollzug
Im vergangenen Jahr führten unter anderem die Verzögerungen im Busseninkasso der Berner Justiz und der Steuerverwaltung zu einer Überlastung vor allem der Regionalgefängnisse und zu einer Mehrbelastung der Bewährungs- und Vollzugsdienste. Dadurch entstanden beim Amt für Justizvollzug (AJV) höheren Kosten als im Budget vorgesehen. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb einen Nachkredit von 8,9 Millionen Franken, was rund sieben Prozent des Budgets des AJV entspricht.
FILAG: Burgdorf und Langenthal sollen eine pauschale Abgeltung der Zentrumslasten erhalten
Der Grosse Rat hat in der Herbstsession 2024 den Bericht des Regierungsrates über die Erfolgskontrolle des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) beraten. Er hat den Regierungsrat beauftragt, ihm spätestens bis zur Wintersession 2025 eine Vorlage zur Anpassung des FILAG zu unterbreiten, die neben den Gemeinden Bern, Biel und Thun auch für die Gemeinden Burgdorf und Langenthal eine Pauschalabgeltung der Zentrumslasten vorsieht. Der Regierungsrat hat zur entsprechenden Änderung des FILAG am 12. Februar das Vernehmlassungsverfahren eingeleitet. Es dauert bis Mitte Mai 2025.
Regierungsrat gibt Gesamtüberprüfung des Kantonalen Richtplans in Auftrag
Der Regierungsrat hat die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) mit der Gesamtüberprüfung des Kantonalen Richtplans beauftragt. Der Kantonale Richtplan ist ein strategisches Führungsinstrument für die räumliche Entwicklung des Kantons Bern. Er wird in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls überarbeitet. Damit wird sichergestellt, dass der Richtplan künftige Herausforderungen berücksichtigt und den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht. Die nächste Gesamtrevision des Kantonalen Richtplans soll 2028 erfolgen.