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08. März 2022
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Medienmitteilung der Bildungs- und Kulturdirektion
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Raubgräber zerstören keltische Grabstätte in Gals

Mitten in einen urgeschichtlichen Grabhügel auf dem Jolimont haben Unbekannte gezielt ein grosses Loch gegraben. Dadurch wurde das bedeutende Kulturgut teilweise zerstört. Archäologische Fundstellen sind von öffentlichem Interesse und stehen unter gesetzlichem Schutz.

Raubgräber haben mit ihrer Suche nach Fundstücken der archäologischen Stätte auf dem Jolimont massiven Schaden zugefügt. Es handelt sich um eine bekannte Fundstelle in einem Wald in der Gemeinde Gals. Die Stelle war zur Zeit der Kelten als Grabmonument errichtet worden. Das zwei Meter tiefe und 1,5 Meter breite Loch im Hügel wurde zufällig entdeckt und dem Archäologischen Dienst des Kantons Bern im Dezember 2021 gemeldet. Dieser hat die Zerstörung dokumentiert und das Loch zugeschüttet.

Schatzsucher zerstören Kulturgüter

Es ist anzunehmen, dass die Raubgräber im Zentrum des Hügels ein reich ausgestattetes Grab vermuteten und versuchten, mit einem Detektor Metallstücke zu orten. Sie dürften jedoch nicht fündig geworden sein, denn die Grabhügel auf dem Jolimont sind bereits 1847 teilweise ausgegraben worden. Dennoch haben die Täter den Grabhügel erheblich beschädigt. Obwohl eine unbewilligte Suche nach archäologischen Hinterlassenschaften mit technischen Hilfsmitteln strafbar ist, werden solche Geräte im Handel zum Teil ohne entsprechende Hinweise angeboten.

Archäologische Funde sind wertvolle Geschichtsquellen und ein öffentliches Gut. Der Archäologische Dienst kümmert sich um ihren Schutz, damit sie der Nachwelt erhalten bleiben. Metallgegenstände, die dem Boden entnommen werden, benötigen umgehend eine sachgemässe Konservierung. Ohne diese – beispielsweise nach Raubgrabungen – zerfallen sie rasch. Besonders schlimm ist es, wenn Kulturgüter in den Schwarzhandel gelangen und so der Öffentlichkeit verloren gehen. Regelmässig kann beobachtet werden, wie «bodenfrische» Münzen aus dem In- und Ausland auf Internetplattformen zum Kauf angeboten werden.

Unser Wissen über die Urgeschichte des Menschen verdanken wir wissenschaftlichen Ausgrabungen, bei denen Schichten und Funde sorgfältig eingemessen, gezeichnet und fotografiert werden, um daraus Informationen zu gewinnen – im vorliegenden Fall etwa zur Konstruktionsweise des Grabhügels oder zum Bestattungsbrauchtum. So wissen wir heute auch, dass die Fundstelle auf dem Jolimont insgesamt drei Grabhügel umfasst, welche vermutlich in der Bronze- und Eisenzeit angelegt worden sind (etwa 1500 bis 500 v. Chr.).

Öffentliches Bewusstsein und Achtsamkeit tragen zum Schutz bei

Leider handelt es sich bei der Raubgrabung auf dem Jolimont nicht um einen Einzelfall. Vor einigen Jahren wurde ein Grabhügel bei Münchenbuchsee zerstört; auch viele Burgstellen sind durch Löcher in Mitleidenschaft gezogen worden. Heimliche Raubgräberei ist neben Achtlosigkeit die am häufigsten beobachtete Ursache von Schäden an archäologischen Stätten.

Oft – so wie im vorliegenden Fall – sind es Privatpersonen, die Schäden feststellen und sie dankenswerterweise melden, weil ihnen die Geschichte ihrer Umgebung am Herzen liegt. Auch wenn sie unscheinbar wirken, sind Fundstellen als Teil unserer Kulturlandschaft von öffentlichem Interesse und stehen deshalb unter gesetzlichem Schutz. Um den Schutz zu gewährleisten, ist der Archäologische Dienst auf diese wertvollen Hinweise angewiesen.

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