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07. Februar 2025
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Medienmitteilung der Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates
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Kommission fordert Grundlagen, damit Pflegefachkräfte mehr Kompetenzen erhalten

Um die medizinische Grundversorgung langfristig zu gewährleisten, sind neue Modelle gefragt. Eine besondere Rolle können Pflegefachkräfte mit erweiterten medizinischen Kompetenzen spielen, sogenannte Advanced Practice Nurses (APN). Die vorberatende Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates (GSoK) begrüsst die vom Regierungsrat dazu angestellte Analyse, fordert aber weitere Massnahmen, um rasch mehr APN einsetzen zu können.

Wie können verschiedene Modelle der integrierten Grundversorgung in der Praxis umgesetzt werden? Welche Wirkung entfalten sie? Dies hat der Regierungsrat in seinem Bericht «Integriertes Versorgungsmodell mit Advanced Practice Nurse (APN) in der Hausarztpraxis» untersucht. Dabei zeigt sich, dass insbesondere der Einsatz von APN ein grosses Potenzial aufweist. APN sind Pflegefachpersonen mit erweiterten medizinischen Fähigkeiten, die insbesondere bei der Betreuung und Behandlung von chronisch Kranken die Versorgungsqualität und -kontinuität sicherstellen und so Hausärzte entlasten können. Um APN dafür einsetzen zu können, bestehen auf Bundesebene jedoch einige Herausforderungen. So fehlt den APN aktuell eine bundesgesetzliche Zulassung. Ihre Rolle ist damit rechtlich noch nicht vollständig anerkannt. Ausserdem können die APN ihre weitergehenden Dienstleistungen nicht über die derzeit gültigen Tarife abrechnen. 

Kommission will Boden für verbreiteteren Einsatz von APN ebnen

Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK) hat den Bericht des Regierungsrates mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen. Damit im Kanton Bern das APN-Einsatzgebiet nach Überwindung der bundesrechtlichen Hindernisse möglichst rasch vergrössert werden kann, soll der Regierungsrat diverse Beschleunigungsmassnahmen prüfen. Die Kommission fordert mittels Planungserklärungen unter anderem die Schaffung einer Beratungsstelle für Arztpraxen und Gemeinden, die sich für das APN-Modell interessieren, sowie ein Impulsprogramm zur Förderung von APN-Ausbildungsabschlüssen. Ferner sollen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, damit APN im Kanton Bern niederschwellige Aufgaben von Hausärzten übernehmen dürfen, wie etwa die Verschreibung bestimmter medikamentöser Therapien.

Kommission ist gegen Regulierung von Spielgruppen

Weiter hat sich die GSoK mit einem Bericht über den systematischen Einbezug der Spielgruppen in die frühe Förderung befasst. Darin anerkennt der Regierungsrat den wertvollen Beitrag, den Spielgruppen bei der Entwicklung von Kindern leisten. Die Einführung einer Bewilligungspflicht lehnt er jedoch ab, da er befürchtet, eine Regulierung des Kantons könnte sich negativ auf das unbürokratische Angebot der Spielgruppen auswirken. Dieser Schlussfolgerung stimmt grundsätzlich auch die Kommission zu. Allerdings wünscht sich eine Minderheit, dass der Kanton die Spielgruppen aktiv bei der Erlangung eines Qualitätslabels unterstützt und die Eltern über deren Existenz informiert. In einer weiteren Planungserklärung fordert die Minderheit der Kommission zudem, dass der Kanton neben den Kitas auch die Spielgruppen für die vorschulische Sprachförderung und die soziale Integration nutzt.

Der Grosse Rat befindet über die beiden Berichte in der kommenden Frühlingssession.

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