Bis 2050 sollen nicht mehr Treibhausgase ausgestossen werden, als natürliche und technische Speicher aufnehmen können. Deshalb beabsichtigt der Bundesrat, die Emissionen in der Schweiz bis 2050 um 70 bis 85 Prozent zu vermindern. So stellt die Schweiz sicher, dass sie ihren Beitrag zur Begrenzung der weltweiten Klimaerwärmung auf unter 1,5 Grad leistet, wie es das Klimaübereinkommen von Paris vorsieht. Die Schweiz ist vom Klimawandel besonders betroffen, weil die Temperaturen hierzulande doppelt so stark steigen wie im weltweiten Durchschnitt.
Anreize für den Kauf von schadstoffarmen Fahrzeugen
Der Kanton Bern anerkennt seine Mitverantwortung bei der Bekämpfung des Klimawandels. Deshalb will der Regierungsrat mit der Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge Anreize für umweltfreundliche Fahrzeuge schaffen. Heute werden Strassenfahrzeuge einzig nach ihrem Gewicht besteuert. Künftig soll bei Personenwagen und Lieferwagen neben dem Gewicht auch der CO2-Ausstoss berücksichtigt werden. Der degressive Gewichtstarif, der schwere Fahrzeuge bislang begünstigt hat, fällt hier weg. Bei den CO2-Emissionen eines Fahrzeugs erfolgt eine abgestufte progressive Besteuerung. Produziert ein Fahrzeug keine oder geringe CO2-Emissionen (z.B. Elektrofahrzeuge, Fahrzeuge mit Brennstoffzellen oder hybride Antriebe) so fällt dieser Besteuerungsanteil überhaupt nicht oder nur bescheiden ins Gewicht. Bei Motorrädern wird neu neben dem Gewicht auch die Leistung in Kilowattstunden (kW) als Bemessungsgrundlage herangezogen. Fahrzeuge mit hohen Emissionswerten werden damit künftig im Sinne des Verursacherprinzips gerechter belastet. Wer leichte und schadstoffarme Fahrzeuge verwendet, profitiert. Die neuen, ökologischen Bemessungskriterien sollen die Bevölkerung sensibilisieren und motivieren, sich für ein möglichst umweltgerechtes und klimaschonendes Fahrzeug zu entscheiden.
Vorlage nimmt Rücksicht auf das Gewerbe
Die neue Regelung gilt für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. Für Lastwagen, Sattelschlepper, Anhänger und landwirtschaftliche Motorfahrzeuge gibt es keine Änderungen. Sie werden weiterhin nach den bisherigen Grundsätzen besteuert. Der Schwerverkehr entrichtet zudem die eidgenössische, leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Besonderen Regelungen unterliegen aufgrund ihrer gewerblichen Nutzung auch Lieferwagen. Sie werden künftig ebenfalls nach Gewicht und CO2-Ausstoss besteuert, jedoch zu anderen Ansätzen. Bei Lieferwagen sind Gewicht und Motorisierung primär abhängig vom Verwendungszweck und damit anders als bei Personenwagen in der Regel nur beschränkt wählbar.
Haushaltsneutrale Umsetzung und Verbesserung der Standortattraktivität
Die Revision sieht vor, die Strassenverkehrssteuer um 40 Millionen Franken anzuheben. Damit würde sie leicht über dem schweizerischen Mittelwert liegen. Die Mehreinnahmen sollen gezielt für eine Senkung der Steuern für natürliche Personen verwendet werden. Das stärkt den Kanton Bern im interkantonalen Vergleich als attraktiven Wohn- und Arbeitsort. Der Grosse Rat unterstützt das Ziel einer ökologisch ausgestalteten Strassenverkehrssteuer und der Verwendung der zusätzlichen Mittel für die Senkung der Steuern für natürliche Personen: Er hat im März 2019 eine entsprechende Motion überwiesen. Abgesehen davon dienen die Einnahmen aus der Strassenverkehrssteuer weiterhin der verursacherorientierten Finanzierung von Bau, Betrieb und Unterhalt der Strassen, der Verkehrssicherheit und von Umweltschutzmassnahmen im Verkehrsbereich.
Der Regierungsrat hat verschiedene Varianten bezüglich Höhe der Strassenverkehrssteuer geprüft. Darunter auch eine Variante, die es ermöglicht hätte, einen Teil der Mehreinnahmen befristet und gezielt für ökologische Innovationen einzusetzen. Die geprüften und verworfenen Varianten sind im Vortrag zur Gesetzesrevision dargelegt.