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01. Dezember 2017
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Nach der Abstimmung in Moutier
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Projektorganisation zur Vorbereitung des Kantonswechsels

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Vorbereitungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Gemeinde Moutier zu starten. Er tut dies im Bewusstsein, dass im Zusammenhang mit der Abstimmung derzeit noch neun Beschwerden hängig sind. Er will damit auch keine diesbezüglichen Entscheide der zuständigen Instanzen präjudizieren. Der Start der Arbeiten ermöglicht es insbesondere auch, die offenen Fragen in Bezug auf die Umsiedlung der in Moutier gelegenen Verwaltungsstellen anzugehen.

Die Regierung des Kantons Bern bedauert, dass im Zusammenhang mit den neun Beschwerden, die vor und nach der Gemeindeabstimmung in Moutier (18. Juni 2017) eingereicht wurden, bisher noch keine Entscheide gefällt worden sind. Die bestehende Rechtsunklarheit verhindert, dass die Region nach vorne schauen kann. Der Regierungsrat hat nun – in Erwartung der Beschwerdeentscheide – grünes Licht für die Gesamtprojektorganisation gegeben, die den Wechsel Moutiers zum Kanton Jura vorbereiten soll.

Nebst der von Denis Grisel geleiteten Teilprojektgruppe, die sich mit der Zukunft der dezentralen kantonalen Verwaltung in Moutier befassen wird, wurden zwei weitere Teilprojektgruppen eingesetzt. Die erste wird von Stephan Michel (Experte für Staatsverträge) geleitet und ist beauftragt, ein Konkordat betreffend die Anpassung der Kantonsgrenze sowie weitere grundlegende Aspekte des Kantonswechsels auszuarbeiten. Dieses Konkordat wird dem Grossen Rat und den Stimmberechtigten des Kantons Bern zur Genehmigung vorzulegen sein. Die Teilprojektgruppe wird zudem eine vom Regierungsrat zu verabschiedende interkantonale Vereinbarung betreffend weitere Einzelheiten des Kantonswechsels ausarbeiten.

Die dritte Teilprojektgruppe innerhalb der Staatskanzlei wird die nötig gewordenen Anpassungen der kantonalbernischen Gesetzgebung vornehmen.

Die strategische Gesamtleitung des Projekts obliegt der Juradelegation des Regierungsrates. Die  Koordination der Arbeiten in den drei Teilprojekten stellt der Staatsschreiber sicher.

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