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11. Dezember 2023
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Kurzmitteilungen der Kantonsverwaltung

Neue Fischerei-App «Fischen Bern» und geänderte Fischereivorschriften

Ab der Saison 2024 gelten neue Vorschriften für Fischerinnen und Fischer im Kanton Bern. Die wichtigste Änderung betrifft das Felchenfischen: Das Mindestmass für Felchen im Thunersee ist neu 25 Zentimeter, im Bielersee 23 Zentimeter. Im Thunersee dürfen täglich 15 Felchen gefangen werden, im Bielersee 20. Im Brienzersee bleiben die Vorschriften unverändert. Dazu kommen Neuerungen für die Schleppfischerei, neue Schongebiete in Kander und Simme und Einschränkungen der Forellenfischerei in der Aare.

Seit Anfang Dezember können die Berner Fischerinnen und Fischer ihre Patente mit dem Smartphone erwerben – mit der App «Fischen Bern». Mit der neuen App können sie auch die Fischfangstatistik digital führen.

Die geänderten Fischereivorschriften, ein dazugehöriges Merkblatt mit den wichtigsten Änderungen und alles zur Fischerei-App finden Sie auf unserer Website: www.be.ch/fischerei-app und Vorschriften zur Angelfischerei (be.ch)

Federführung: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU)

Die Zinsen für das Steuerjahr 2024 stehen fest

Zahlreiche steuerpflichtige Bernerinnen und Berner stellen sich im aktuellen Zinsumfeld Fragen zur Höhe der für die Steuern relevanten Zinsen. Diese stehen für das Steuerjahr 2024 fest.

Bei den Kantons- und Gemeindesteuern gewährt der Kanton für das Steuerjahr 2024 einen Vorauszahlungszins von 0,75 % (2023: 0,25 %). Der Vergütungszins beläuft sich auf 1 % (2023: 0,5 %). Er wird für die in Rechnung gestellten und bezahlten Steuerbeträge geleistet, die sich im Nachhinein (mit der Schlussabrechnung) als überhöht erweisen. Der Verzugszins beträgt 4 % (2023: 3 %). Er wird nur dann verrechnet, wenn die in Rechnung gestellten Raten nicht oder nicht vollständig bezahlt wurden, obschon sie geschuldet sind.

Der Vorauszahlungszins für die direkte Bundessteuer beläuft sich 2024 auf 1,25 % (2023: 0 %). Der Vergütungszins ist auf 4,75 % (2023: 4 %) festgesetzt. Der Verzugszins beträgt 4,75 % (bisher 4 %).

Weitere Informationen unter: www.taxme.ch

Federführung: Finanzdirektion (FIN)
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